HASSE,J.C., Die Culpa des römischen Rechts. Bonn 1838
Die Culpa des römischen Rechts. Eine civilistische Abhandlung. 2., verm. Ausgabe, besorgt von August Bethmann-Hollweg. Bonn, bei Adolph Marcus, 1838.
8vo. XX, 604 S. Zeitgenössischer Pappband mit Buntpapierbezug, geprägtem Rückentitelschild und schönem Rotschnitt. Schöner Zustand, Papier sehr frisch!
Hauptwerk Hasses. – Hasse (1779-1830), ein Schüler Thibauts an der Universität Kiel, promovierte 1811 und wurde im selben Jahr noch auf einen Lehrstuhl der Rechte an die Universität Jena berufen. Es folgten Rufe nach Königsberg (1813), Berlin (Prof. der Pandekten und des deutschen Privatrechts, 1818) und schließlich an die Universität Bonn im Jahre 1821. Dort war er mit Bluhme, Puchta und Puggé Mitherausgeber des juristischen Fachjournals „Das rheinische Museum für Jurisprudenz“. Hasse nennt Savigny seinen „Lehrer und Freund“ und war eifriger Schreiber für Savignys „Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft“. Ein unbedingter Anhänger der historischen Schule war Hasse nicht, vielleicht deshalb sein kurzes Engagement in Berlin. Er lobte stets seinen Lehrer in Kiel Thibaut. Hasses Hauptwerk ist die „Culpa des römischen Rechts“, erstmals drei Jahre vor seinem Wirken in Berlin erschienen (1815). „Die Schuldlehre ist darin mit einer Quellenmäßigkeit und Folgerichtigkeit entwickelt, die dem Inhalt sofort allseitige Anerkennung verschafft und namentlich dem Grundsatze von der lediglich zweifachen Abstufung der Culpa zum dauernden Siege veholfen hat. Es handelt sich um einen Grundsatz, den schon Doneau (Donellus) vertreten aht, worauf Hasses Aufmerksamkeit durch Thibaut gelenkt worden war…Was dabei Hasse als Mitgleid der historischen Schule vollgültig kennzeichnet, das ist das echt geschichtliche Verständnis für Sprachgebrauch und Sinn der römischen Juristen…“ (Stintzing-Landsberg, III,2, 289).
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