MOMMSEN,T., Römisches Strafrecht. Leipzig 1899.
Römisches Strafrecht. Leipzig, Verlag von Duncker und Humblot, 1899.
Gr.-8vo. XXIII, 1078 S. Zeitgenössischer Ganzleinen mit erneuertem Rückentitelschild. (Systematisches Handbuch der deutschen Rechtswissenschaft, hrsg. von Karl Binding, Abtlg. 1, Tl. 4). (Ebd. fachmännisch restauriert).
Erste Ausgabe, mit Exlibris (bzw. Verlagsauftrag des Verfassers) auf Innendeckel: „Ueberreicht im Auftrag des Verfassers von Duncker & Humblot in Leipzig“ sowie dem Verlagssignet. – Mommsen (1817-1903) studierte die Rechtwissenschaften in Kiel. Nach seiner Promotion im Jahre 1843 widmete er sich – ausgehend von seinen Studien zum römischen Recht – überwiegend den Altertumswissenschaften, die erst Mitte des 19. Jahrhunderts langsam als eigene Disziplin entstanden. Seine „Römische Geschichte“ erschien bereits 1854-1856 in drei Bänden, noch vor Mommsens Berufung auf eine Forschungsprofessur an die Preußische Akademie der Wissenschaften in Berlin im Jahre 1858. Im Jahre 1861 wurde Mommsen als Professor für römische Altertumskunde an die Berliner Universität berufen. Er verfasste unzählige kleinere Studien und Abhandlungen vor allem zur Geschichte, auch Rechtsgeschichte Roms von der Frühzeit bis in die ausgehende Spätantike. Als umfassende Buchveröffentlichungen sind, neben der „Römischen Geschichte“, vor allem das für die althistorische Rechtsforschung überaus bedeutende „Römische Staatsrecht“ und das „Römische Strafrecht“ zu nennen. Daneben war Mommsen Initiator, Sammler und Herausgeber überaus bedeutender Quelleneditionen. Er „kam nicht von der philologischen Kritik erzählender Quellen, sondern von Jura, Numismatik und Epigraphik, also von den Realien her und verstand es in fruchtbarster Weise, Rechtswiss. und Gesch. miteinander zu verbinden“ (Biograph. Wörterbuch zur deutschen Geschichte II, 1925). – Vgl. auch: Demandt, Alexander, in: Neue Deutsche Biographie 18 (1997), S. 25-27.
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