HUGO,G., Lehrbuch der Geschichte des Röm. Rechts. 11.A. 2 Bde. Berlin 1832

HUGO, (Gustav),

Lehrbuch der Geschichte des Römischen Rechts, bis auf Justinian, vom Geheimen JustizRath Ritter Hugo in Göttingen. 11., sehr veränderte Aufl. 2 Bde. Berlin, bey August Mylius, 1832.

8vo. XVI, 704; (705-) 1226 S. Einfache Interimsbroschuren im unbeschnittenen Originalzustand. (Lehrbuch eines civilistischen Cursus, 3).

Hugo (1764-1844), Ordinarius für römisches Recht in Göttingen, war der Wegbereiter der historischen Schule unter F. C. v. Savigny in Berlin. Hugo war als Rechtslehrer und Rechtsgelehrter einer der bedeutendsten in Deutschland vor dem Auftreten von Savigny. Epoche machte sein Werk zur Geschichte des römischen Rechts, dem selbst Savigny vorbildhaften Charakter zugesprochen hat. Die entscheidenden Anregungen für seinen wissenschaftlichen Werdegang hat Savigny von Gustav Hugo in Göttingen erhalten, den er in jungen Jahren mehrfach in Göttingen besucht hat. Was ihn mit Savigny verband war die Ablehnung der Naturrechtslehre. Für Hugo gab es drei Grundlinien der Rechtswissenschaft, die praktische und historische und die philosophische. Seine Gegnerschaft mit den Lehren aus der Zeit der Epoche des Usus modernus pandectarum resultierte aus seiner Einstellung, daß die historische Dimension in der Erfassung des Rechts nicht außer Acht gelassen werden dürfe. Man darf nicht, wie im Usus modernus pandectarum üblich, willkürlich aus heimischen und römischen Quellen auswählen. Insoweit muß eine ganz neue Aufgabe erfüllt werden: Trennung von deutschem und römischem Recht, Unterscheidung von justinianischem und klassischem römischem Recht und eine Trennung des gegenwärtigen vom historischen römischen Recht. Die Differenz zu Savigny beginnt dort, wo Savigny die Entwicklung des römischen Rechts als einen europäischen Gesamtzusammenhang erkennen will, während dies für Hugo allein einen hintergründigen Bildungswert darstellte.

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