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POPP,F., Ueber die Rechte der Reichsstadt Nürnberg. o.O. 1802.

Popp, Rechte der Reichstadt außerhalb ihres Gebietes. 1802

Nürnberg – (POPP, Friedrich),

Ueber die Rechte der Reichsstadt Nürnberg auf ihren außerhalb ihres Gebietes gelegenen Besitzungen. o. O. u. V., 1802.

8vo. 55 S. Einfacher, neuerer Karton mit aufgebrachter OBroschur. (kl. Privat-St.a.T.).

Friedrich Popp (1757-1837). – “Die Reichsstadt Nürnberg besaß mit rund 1.200 qkm eines der größten reichsstädtischen Territorien. Das Gebiet gliederte sich in die Alte und Neue Landschaft. Die Alte Landschaft, zu der auch die Reichswälder zählten, war ein Konglomerat aus Herrschaften und Besitzungen Nürnberger Bürger, Klöster und Sozialeinrichtungen. Die Hochgerichtsbarkeit (Cent, Fraisch) lag hier jedoch bei der Burggrafschaft bzw. den Markgraftümern Ansbach und Kulmbach-Bayreuth, was eine Quelle ständiger Konflikte war. Die Neue Landschaft erhielt Nürnberg 1505 als Kriegsgewinn aus dem Landshuter Erbfolgekrieg. Hier übte die Stadt meist alle Hoheitsrechte aus. 1790/91 bzw. 1796 besetzten Bayern und Preußen große Teile des Nürnberger Territoriums, das 1806 vollständig an Bayern fiel” (vgl. Michael Diefenbacher, Nürnberg, Reichsstadt: Territorium. In: Historisches Lexikon Bayerns, 2010).

Order Number: 30130AB

Rare Book: EUR 50,--