THÜNEN,J.H.v., Der isolirte Staat. 03.A. 3 Tle. in 2 Bdn. Berlin 1875

THÜNEN, Johann Heinrich von,

Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. 3. Aufl., hrsg. von H. Schumacher-Zarchlin. 3 Tle (in 2 Bänden gebunden). Berlin, Verlag von Wiegandt, Hampel und Parey, 1875.

8vo. XXIII, VIII, 400; 288, 444; 144 S. Mit Titelportrait. Schöne, zeitgenössische Halbleinenbände mit geprägten Rückentiteln u. schönem Marmorschnitt. Phantastischer Zustand!

Exlibris Dr. Hans Georg Strauf. – Erste komplette Ausgabe von Thünens Hauptwerk, weswegen er von Roscher als der “größte exakte Volkswirt der Deutschen” bezeichnet wurde. – Thünen (1783-1850), ein Schüler Thaers, gilt als der eigentliche Begründer der Landwirtschaftslehre auf nationalökonomischen Prinzipien. Er schuf ein abstraktes Modell (″Isolierer Staat”), von dem er seine Gesetze ableitete. Seine Methode stand der angelsächsischen Klassik nahe und konträr zum Historismus. Er arbeitete experimentell (auf seinem Gut Tellow), schuf und prüfte theoretische Modelle. “He expressed his ideas verbally, arithmetically and in algebraic terms, also making some use of calculus. He developed an exact theory of marginal productivity and applied the theory to questions of production and distribution” (Blaug). Zu Lebzeiten kaum gewürdigt, gilt er heute als einer der bedeutendsten Ökonomen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. – Die EA des ersten Bandes erschien 1826, eine 2. Auflage dieses Bandes 1842. Die erste Abtlg. des 2. Bandes erschien 1850, noch zu Lebzeiten Thünens. Die 2. Abtlg. von Band 2 und der Band 3 erschienen dann 1863 posthum. Schumacher-Zarchlin brachte mit der vorliegenden Ausgabe die erste vollständig zugängliche Ausgabe von Thünens Hauptwerk heraus. Da Band 1 bereits von Thünen selbst in 2. Auflage herausgebracht wurde (1842) als 3. Auflage. – 1. Untersuchungen über den Einfluß, den die Getreidepreise, der Reichthum des Bodens und die Abgaben auf den Ackerbau ausüben; 2. Der naturgemäße Arbeitslohn und dessen Verhältnis zum Zinsfuß und zur Landrente; 3. Grundsätze zur Bestimmung der Bodenrente, der vortheilhaftesten Umtriebszeit und des Werths der Holzbestände von verschiedenem Alter für Kieferwaldungen.

Blaug 832; Bräuer 136ff.; HdSW 10, 386ff.; Menger 99; Humpert 7984 und 8680; vgl. Kress C.5974; Goldsmiths 32592; Roscher 879ff.

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