JELLINEK,W., Gesetz, Gesetzesanwendung und Zweckmässigkeitserwägung. Tüb. 1913.

JELLINEK, Walter,

Gesetz, Gesetzesanwendung und Zweckmässigkeitserwägung. Zugleich ein System der Ungültigkeitsgründe von Polizeiverordnungen und -verfügungen. Eine staats- und verwaltungsrechtliche Untersuchung. Tübingen, Verlag von J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), 1913.

8vo. XVI, 375 S. Neuer Halbleinen mit geprägtem Rückentitelschild.

Habilitationsschrift, mit gedruckter Widmung an Otto Mayer, aus der Bibliothek von Ernst Friesenhahn, mit dessen hs. Namenszug auf dem Titelblatt. – Jellinek (1885-1955), Sohn Georg Jellineks, studierte in Heidelberg, Freiburg und Berlin die Rechtswissenschaften, promovierte im Jahre 1908 bei Paul Laband an der Universität Straßburg über ein staatsrechtliches Thema (Der fehlerhafte Staatsakt und seine Wirkungen) und habilitierte sich 1912 mit der vorliegenden Arbeit bei Otto Mayer an der Universität Leipzig. Seine Privatdozentur an der Universität Leipzig wurde vom Ersten Weltkrieg unterbrochen, in dem er bei der Artillerieprüfungskommission diente. Nach dem Krieg wurde Jellinek im Jahre 1919 als o. Professor für Öffentliches Recht an die Universität Kiel berufen. Im Jahre Jahre 1929 folgte er einem Ruf nach Heidelberg als Ordinarius für Staatsrecht. Wegen seiner jüdischen Herkunft verlor Jellinek unter den Nationalsozialisten im Jahre 1935 sein Amt. Nach dem Ende des NS-Regimes erhielt Jellinek seinen Lehrstuhl in Heidelberg zurück, wurde Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und am Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg. Zudem wurde er Mitglied im Vorbereitenden Verfassungsausschuss für Groß-Hessen und wirkte am ersten Entwurf der hessischen Verfassung mit.

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