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FISCHER,F.C.J., Kurzer Begriff des Kameralrechts. Halle 1796

FISCHER, Friedr(ich) Christoph Jon(athan),

Kurzer Begriff des Kameralrechts. Halle, in der Rengerschen Buchhandlung, 1796.

Kl.-8vo. 279 S. Zeitgenössischer Halbpergamentband mit kl. Rückentitelschild, Buntpapierbezug u. schönem Rotschnitt. (Ebd. stärker beschabt u. bestoßen, Eigentümereintrag von alter Hand auf Vorsatz, 2 Bll. mit fachmännisch hinterlegten Randausrissen – ohne Textverlust).

Fischer (1750-1797) war von 1779 bis zu seinem Tode 1797 Professor des Staats- und Lehnrechts an der Universität Halle, nachdem er zuvor vor allem in diplomatischen Diensten stand. Er publizierte vor allem im Bereich der Rechts- und Kameralwissenschaften. „Seinen ‚Lehrbegriff der Cameral- und Polizeirechte‘ nennt Stein für die Geschichte der inneren Verwaltung geradezu unschätzbar… (Es sei ein) Monument deutschen Fleißes und deutscher gelehrter Zuverlässigkeit…“ (Theodor Inama von Sternegg). Trotz aller Kritik werde „die künftige Geschichte der Verwaltung den Mann als den Vitrarius der Verwaltungsrechtskunde dereinst zu würdigen wissen“ (Inama von Sternegg, ADB 1878).

Bestellnummer: 30183AB

Antiquariat: EUR 140,--