MAURENBRECHER,R. (Hrsg.), Die rheinpreußischen Landrechte. 2 Bde. Bonn 1830-31

Maurenbrecher, Rheinpreuß. Landrechte. 2 Bde. Bonn 1830-31. TB

Rheinland – MAURENBRECHER, Romeo (Hrsg.),

Die rheinpreußischen Landrechte. 2 Bde. Bonn, bei Eduard Weber, 1830-1831.

8vo. 8 Bll., XXVIII, 1 Bl., 502; XII, 936 S. Zeitgenössischer Halblederband (Bd. 2) u. neuer (angepasster) Halbledereinband. (Bd. 1 mit mehreren St.a.T.).

Frühveröffentlichung Maurenbrechers unter seiner Herausgeberschaft, noch als Privatdozent an der Universität Bonn herausgebracht. – Maurenbrecher (1803-1843) ist vor allem als früher Staatsrechtler bekannt, der wegen seiner Stützung des monarchischen Prinzips die liberale Kritik auf sich zog, so etwa von Robert von Mohl. Doch obwohl für Maurenbrecher als a.o. Professor (seit 1834) und o. Professor für Staatsrecht (seit 1838) an der Universität Bonn das Staatsrecht im Mittelpunkt seiner Lehrtätigkeit stand, befasste er sich zuvor auch mit dem Privatrecht, wovon sein 2-bändiges “Lehrbuch des gesamten heutigen gemeinen deutschen Privatrechts” von 1832/1834 das herausragende Beispiel darstellt. Insbesondere vor 1834, während seiner Privatdozentur an der Universität Bonn (seit Ende 1828) und bereits zuvor an der Universität München, wo er sich im Oktober 1828 habilitiert hatte, gab es privatrechtliche Vorlesungen. Der Schwerpunkt lag auf dem deutschen Privatrecht. – I. Die Einleitung. Das Jülich-Bergische Landrecht. Die Churkölnische Reformation, Rechtsordnung und Erläuterung. Die Salm-Reisserscheidt-Dycksche Rechtsordnung; II. Das Chur-Trierische Landrecht. Das Landrecht der hintern Graffschaft Sponheim. Das rheingräfliche Landrecht. Die Manderscheid-Blankenheimische Rechtsordnung. Das Hatzfeld-Wildenburgische Landrecht. Das Geldernsche Landrecht.

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