NIPPEL,F.X., Erläuterung der allgemeinen Gerichts-Ordnung. 2 Bde. Wien 1845-47

NIPPEL (von Weyerheim), Franz Xaver,

Erläuterung der allgemeinen Gerichts-Ordnung vom 1. Mai 1781; nebst einem Anhange, die Erörterung der Abweichungen der westgalizischen Gerichtsordnung enthaltend. Auf Grundlage des begonnenen Commentars des Hofrathes Franz Georg Edlen von Kees. 2 Bde. Wien, bei Braumüller & Seidel, 1845-1847.

8vo. VI S., 1 Bl., 628 S.; XII, 772 S. Neue Halblederbände mit Rückentitelprägung, Buntpapierbezug und schönem Marmorschnitt. (St.a.T. u. Tb.-Rücks.).

Nippel liefert eine detaillierte Paragraphen-Erklärung (Exegese) der von Kaiser Joseph II. erlassenen Zivilprozessordnung (AGO), die über Jahrzehnte das rechtliche Fundament des österreichischen Zivilverfahrens bildete. Nach den polnischen Teilungen benötigte das neu zu Österreich gekommene Gebiet Westgalizien eine eigene Rechtsordnung (die Westgalizische Gerichtsordnung). Nippels Werk vergleicht im Anhang systematisch, in welchen Punkten das Verfahren in Westgalizien vom allgemeinen österreichischen Standard abweicht. – Nippel von Weyerheim (1787-1862) war ein bedeutender österreichischer Jurist und Kommunalpolitiker des 19. Jahrhunderts Er besuchte das Stiftsgymnasium Kremsmünster. Nach einem kurzen Noviziat im Benediktinerstift studierte er Theologie und anschließend die Rechtswissenschaften in Linz. Ab 1813 war er im Linzer Magistrat tätig, arbeitete als Syndikus in Mauthausen und stieg 1818 zum Magistratsrat in Linz auf. Von 1827 bis 1830 bekleidete er das Amt des Bürgermeisters der Stadt Graz. In dieser kurzen Zeit reorganisierte er die dortige Amtsführung grundlegend. Danach wechselte er in den höheren Justizdienst, arbeitete an verschiedenen Landgerichten und zog später nach Wien, wo er als Fachschriftsteller juristische Werke veröffentlichte. Im Jahre 1861 – ein Jahr vor seinem Tod – wurde er nobilitiert und führte fortan den Titel Nippel von Weyerheim (abgeleitet von seinem Geburtsort Schloss Weyer).

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