Das Angebot soll Gelehrte und Rechtsanwälte ebenso ansprechen wie wissenschaftlich interessierte Laien, es soll den wissenschaftlichen Bibliotheken eine ebenso attraktive Anlaufstelle sein wie den passionierten Privatsammlern und Bibliophilen.

Wir freuen uns auf Ihre Bestellungen, Ihre Anfragen, Ihre Anregungen oder auf Ihre Angebote.


E-Mail-Empfehlung

Empfehlen Sie diesen Artikel per E-Mail. Geben Sie dazu einfach die E-Mail-Adresse des Empfängers ein.

: *
: *

BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS,M., Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVer

Umschlag

BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS, Mitglieder des (Hrsg.),

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE). Registerband zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Band 61-70. Mit Anhang: Übersicht über sämtliche in den Bänden 1-70 veröffentlichten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. 1. Aufl. Tübingen, Mohr Siebeck, 1900.

15 x 22 cm. 567 S. Leinen. (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, 61-70). ISBN 9783166451756.

Die Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehört zu den einflussreichsten und meistzitierten Periodika der deutschen Jurisprudenz. Sie enthält alle Senatsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in ungekürzter Fassung. Begonnen mit Gründung des Gerichts im Jahr 1951, wird die Sammlung inzwischen jedes Jahr mehrmals um neue Bände ergänzt. In der abgekürzten Zitierweise als „BVerfGE“ ist sie jedem deutschen Juristen geläufig und gilt vielen sogar als „die amtliche Sammlung“. Zu den Höhepunkten der Sammlung gehören auch die fünf meistzitierten deutschen Gerichtsentscheidungen – zur Volkszählung 1987 (BVerfGE 65, 1), zum Boykottaufruf des Hamburger Senatsdirektors Lüth 1958 (BVerfGE 7, 198), zum Schnellen Brüter in Kalkar 1972 (BVerfGE 49, 89), zum Schwangerschaftsabbruch (BVerfGE 39, 1) sowie zum Mitbestimmungsgesetz 1976 (BVerfGE 50, 290).

Bestellnummer: 3945VB

Gebundener Ladenpreis: EUR 94,-- 


Wirtschaftswissenschaft Katalog Grafik Geschichte AbeBooks AVKB

Das Angebot soll Gelehrte und Rechtsanwälte ebenso ansprechen wie wissenschaftlich interessierte Laien, es soll den wissenschaftlichen Bibliotheken eine ebenso attraktive Anlaufstelle sein wie den passionierten Privatsammlern und Bibliophilen.