Ich selbst bin als Händler zudem stets auf der Suche nach geeigneten Büchern und Bibliotheken aus dem genannten Themenspektrum.

Die thematische Bandbreite meines Antiquariats umfasst die Geschichte und Landeskunde von der Antike bis zur aktuellen Zeitgeschichte, die Vielfalt der Rechtswissenschaft und Rechtsgeschichte, der Politikwissenschaft und politischen Ideengeschichte, der Wirtschaftswissenschaften, der Soziologie, Sozialphilosophie und Wissenschaftsgeschichte.


SCHOLZ LÖHNIG,C., Bayerisches Eherecht von 1756 bis 1875 auf dem Weg zur Verwelt

Umschlag

SCHOLZ LÖHNIG, Cordula,

Bayerisches Eherecht von 1756 bis 1875 auf dem Weg zur Verweltlichung. 1. Aufl. Berlin, Duncker & Humblot, 2004.

15 x 22 cm. 417 S. (Schriften zur Rechtsgeschichte, 111). ISBN 9783428110483.

Inhaltsübersicht: Einleitung: Die Entwicklung des Eherechts bis in das 18. Jahrhundert – Gegenstand der Untersuchung – Stand der Forschung – I. Das Eherecht im Bayern des Ancien Régime ab der Mitte des 18. Jahrhunderts bis 1799: Übersicht – Das Eherecht des Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis von 1756 (CMBC) – Mandate zum Eherecht – Das Sponsalienmandat vom 24. Juli 1769 – Der Einfluß Österreichs auf die bisherige Entwicklung des Ehe- bzw. Sponsalienrechts – II. Bayern auf dem Weg zum modernen Staat: Übersicht – Einfluß der Gebietsveränderungen auf das Eherecht – Die neue Qualität des behördlichen Heiratskonsenses – Mandate zum kirchlichen Eherecht – Gesetzgebungsentwürfe – Das Konkordat von 1817 – Das Gesetz über Ansässigmachung und Verehelichung vom 11. September 1825 – III. Bayern im Vormärz: Übersicht – „Entschließungen“ zum interkonfessionellen Eherecht – Die Revision des Gesetzes zur Ansässigmachung und Verehelichung von 1825 im Jahre 1834 – Bestrebungen zur Vereinheitlichung des bayerischen Zivilrechts – IV. Bayern nach der Revolution von 1848 und auf dem Weg ins Deutsche Reich: Übersicht – Die Überarbeitung des Gesetzes über Ansässigmachung und Verehelichung von 1825/1834 (GAV/RGAV) – Das „Gesetz über Schließung und Trennung der Ehen keiner anerkannten Religionsgemeinschaft angehörenden Personen“ vom 2. Mai 1868 – Veränderungen im Bereich des Eherechts durch die Reichsgründung von 1870/71 – Das Reichspersonenstandsgesetz (RPStG) vom 6. 2. 1875 – Ergebnisse – Quellenanhang, Quellen- und Literaturverzeichnis – Personen- und Sachregister

Bestellnummer: 5607VB

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