KALLMAYER,S., Netzzugang in der Telekommunikation. Berlin 2004.
Netzzugang in der Telekommunikation. Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 33 TKG. 1. Aufl. Berlin, Duncker & Humblot, 2004.
16 x 23 cm. 374 S. (Beiträge zum Informationsrecht, 8). ISBN 9783428112531.
Inhaltsübersicht: Einleitung – 1. Staatliche Marktsteuerung im deutschen Telekommunikationssektor: Privatisierung, Entmonopolisierung und Regulierung in infrastrukturgebundenen Wirtschaftssektoren – Telekommunikationsrechtliches Normenprogramm – 2. Netzzugang in der Telekommunikation – unter besonderer Berücksichtigung des entbündelten Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung: Fernmeldetechnischer Sachverhalt – Ökonomischer Sachverhalt – 3. Regulierung durch Netzzugang nach dem Telekommunikationsgesetz – unter besonderer Berücksichtigung des entbündelten Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung: Überblick über die Instrumentarien zur Netzzugangsregulierung – Verhältnis von § 33 TKG zu § 35 TKG unter Berücksichtigung der Netzzugangsverordnung – § 33 Abs. 1 TKG: Privatrechtliche Anspruchsgrundlage auf Zugang zu wesentlichen Leistungen – § 33 Abs. 2 TKG: Ermächtigungsgrundlage zur besonderen Missbrauchsaufsicht – 4. Die Untersuchung der Verfassungsmäßigkeit der Netzzugangsregelung des § 33 TKG am Beispiel des entbündelten Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung: Prüfungsgegenstand: § 33 Abs. 1 TKG oder § 33 Abs. 2 TKG? – Prüfungsmaßstab: Gemeinschaftsgrundrechte oder Grundrechte des Grundgesetzes? – Prüfungsvoraussetzung: Grundrechtsberechtigung der Deutsche Telekom AG – Prüfungsprogramm – 5. Eigentumsfreiheit, Berufsfreiheit und Gleichheit als wirtschaftsgrundrechtliche Vorgaben des Grundgesetzes für den entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung gemäß § 33 Abs. 1 TKG: Eigentumsfreiheit nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. GG – Vereinbarkeit des § 33 Abs. 1 TKG mit dem Grundrecht der Eigentumsfreiheit bezogen auf die Fallkonstellation “entbündelter Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung” – Vereinbarkeit des § 33 Abs. 1 TKG mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit, insbesondere für den Fall “entbündelter Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung” – Vereinbarkeit des § 33 Abs. 1 TKG mit dem allgemeinen Gleichheitssatz, insbesondere für den Fall “entbündelter Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung” – Gesamtergebnis – Zusammenfassung der Ergebnisse – Schlussbetrachtung, Literatur- und Sachwortverzeichnis
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