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SCHMIDT,R., Lehrbuch des deutschen Civilprozessrechts. Berlin 2013.

Umschlag

SCHMIDT, Richard,

Lehrbuch des deutschen Civilprozessrechts. 1. Aufl. Berlin, Duncker & Humblot, 2013.

16 x 23 cm. XVI, 956 S. XVI, 956 S. (Duncker & Humblot reprints). ISBN 9783428168491.

»Jurist, * 19.1.1862 Leipzig, † 31.3.1944 Leipzig. (evangelisch)

S. studierte nach dem Abitur am Nikolai-Gymnasium in Leipzig an der Univ. Leipzig Rechtswissenschaften und trat nach Referendarprüfung und Promotion 1884 dort den jur. Vorbereitungsdienst an (Assessor 1887). Mit einer Schrift zur Klageänderung habilitierte er sich 1887 bei Adolf Wach für Zivilprozeßrecht. Seit 1890 ao. Professor in Leipzig, wurde er 1891 in Freiburg (Br.) Nachfolger Friedrich Rives als Ordinarius für Zivilprozeß–, Staats- und Völkerrecht, 1893 auch für Straf- und Strafprozeßrecht, 1899 zusätzlich für Allgemeine Rechtslehre und Staatslehre (Dekan 1896/97, 1905/06, Rektor 1903/04). 1908–12 war S. Vertreter der Universität in der Ersten Kammer des Bad. Landtages. 1907 gründete er mit Adolf Grabowsky die ›Zeitschrift für Politik‹ (ZfP, 1, 1907/08–35, 1945, 1/3; NF 1, 1954 ff.). Nach Ablehnung von Rufen nach Marburg (1899) und Tübingen (1902) wechselte er 1913 als Nachfolger Karl Bindings nach Leipzig (Dekan 1916/17, Rektor 1920/21). 1923 gründete er das ›Institut für politische Auslandskunde‹ (seit 1931: Inst. f. Pol., ausländ. öff. Recht u. Völkerrecht). 1932 entpflichtet, führte S. bis 1936/37 Veranstaltungen an der Univ. Leipzig durch. Anfängliche Aufgeschlossenheit des Emeritus gegenüber dem NS-Regime (Einf. in d. Rechtswiss., 31934) wich bald kritischer Distanz.

S.s breites wissenschaftliches Werk, Teil der grundlegenden Methodendiskussion in den Rechts- und Gesellschaftswissenschaften um 1900, ist gekennzeichnet von seiner historisch-empirischen Methode mit universaler Ausrichtung, führte ihn weit über die Grenzen der Rechtswissenschaft in Geschichtswissenschaft, Soziologie und Politikwissenschaft hinein und verbindet auch seine Beiträge in den verschiedenen jur. Spezialdisziplinen. In seinem ›Lehrbuch des dt. Civilprozeßrechts‹ (1898, 1906) betonte S. in der Debatte um den sog. Rechtsschutzanspruch den öffentlich-rechtlichen Charakter des Zivilprozesses. Im Strafrecht stand er im ›Schulenstreit‹ auf der Seite der sog. klassischen Schule, argumentierte jedoch auf der Grundlage einer eigenständigen, von sozialpsychologischem Denken beeinflußten historisch-empirischen Rechtstheorie (Die Aufgaben d. Strafrechtspflege, 1895); in der sich verschärfenden Weimarer Debatte um die Strafrechtsreform wird ihm eine ausgleichende Rolle zugeschrieben. In seinem Hauptwerk, der ›Allgemeinen Staatslehre‹ (2 Bde., 1901–03), wird diese universalhistorisch-empirische Methode grundlegend entfaltet, was insbesondere bei Fachhistorikern (Georg v. Below) auf Beifall stieß; innerhalb der jur. Disziplin und wirkungsgeschichtlich stand sie jedoch im Schatten der Allgemeinen Staatslehre Georg Jellineks (1900) und konnte sich dort, wie auch sein Methodenprogramm, gegenüber dem wissenschaftstheoretischen Programm des Neukantianismus nicht behaupten. In zahlreichen programmatischen, auch rechtshistorisch bedeutsamen Schriften und mit der Gründung des Leipziger Instituts vollzog S. den Schritt zu einer Politikwissenschaft als historischempirischer Sozialwissenschaft. Hier dürfte sein wesentliches, wohl auch aufgrund zeitgeschichtlicher Umstände weithin unterschätztes Verdienst liegen. Zu seinen Mitarbeitern und Schülern zählen Hermann Heller, Hermann Jahrreiß, Hermann Kantorowicz, Otto Koellreutter und Paul Ritterbusch.«

Duve, Thomas, in: Neue Deutsche Biographie 23 (2007), S. 214–215

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