RUNDE,J.F., Grundsätze des gemeinen deutschen Privatrechts. 07.A. Göttingen 1824
Grundsätze des gemeinen deutschen Privatrechts. 7., rechtmäßige Aufl., hrsg. von Christian Ludwig Runde. Göttingen, in der Dieterichschen Buchhandlung, 1824.
8vo. XXXVI, 718 S., 11 Bll. (Register). Zeitgenössischer Halblederband mit dunkelrotem goldgeprägtem Rückenschild und Buntpapierbezug. (unscheinbarer St.a.T., schöner Rotschnitt).
Runde (1741-1807), seit 1785 Ordinarius in Göttingen, veröffentlichte sein Lehrbuch erstmals 1791, das sich zum erfolgreichsten um die Jahrhundertwende zum 19. Jahrhundert entwickelte. Runde suchte eine „gänzliche Reform der bisher üblichen Behandlungsweise“ des Deutschen Rechts, trat für die Existenz eine snicht nur theoretisch-didaktisch wertvollen, sondern auch praktisch anwendbaren gemeinen deutschen Privatrechts ein, so Stintzing. Das Werk des Vaters setzte Christian Ludwig Runde (1773-1849) mit viel Feingefühl fort und arbeitete die Erkenntnisse der Historischen Schule ein. Letztmalig erschien das Werk 1829.
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