KLOKE,T., Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als Weltgesetzgeber – eine k

Umschlag

KLOKE, Theresia M.,

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als Weltgesetzgeber – eine kritische Betrachtung aus völkerrechtlicher Sicht. 1. Aufl. Berlin, Duncker & Humblot, 2016.

16 x 23 cm. 467 S. (Schriften zum Völkerrecht, 218). ISBN 9783428147274.

1. Einführung

2. Gesetzgebung auf völkerrechtlicher Ebene

Begriffsbestimmung – Legislativresolutionen als völkerrechtliche Sekundärgesetzgebung – Die völkerrechtliche Sekundärgesetzgebung des Sicherheitsrats in Abgrenzung zu anderen vermeintlich legislativen Akten des Hauptorgans der Vereinten Nationen – Die Gesetzgebung durch UN-Sonderorganisationen – Rechtssetzung durch Staatenkonferenzen im Rahmen multilateraler Umweltübereinkommen, im Besonderen der Klimarahmenkonvention – Der Sicherheitsrat als Weltgesetzgeber – Legislativresolutionen in der völkerrechtlichen Rechtsquellenlehre – Ergebnis

3. Die Rechtsmäßigkeit gesetzgeberischen Handelns des UN-Sicherheitsrats

Die Bindung des Sicherheitsrats an die Charta der Vereinten Nationen – Die etablierten Auslegungskriterien zur Interpretation der Charta der Vereinten Nationen – Das herkömmliche Verständnis der Kompetenz des Sicherheitsrats zum Erlass legislativer Maßnahmen unter Kapitel VII UN-Charta bis zur Verabschiedung von S/Res 1373 (2001) – Ein neues Verständnis der Kompetenzen des Sicherheitsrats zum Erlass abstrakt-genereller Regelungen? – Legislativresolutionen als rechtswidrige Maßnahmen des Sicherheitsrats

4. Rechtswidrige Sicherheitsratsresolutionen: Rechtliche Konsequenzen und verfügbare Rechtsmittel

Sicherheitsratsresolutionen als Akte ultra vires – Die rechtlichen Konsequenzen und der Status von ultra vires-Sicherheitsratsakten – Die Bindung der Mitgliedstaaten an ultra vires-Resolutionen des Sicherheitsrats – Rechtsschutz durch nationale und supranationale Gerichte – Ergebnis

5. Die Pflicht des Sicherheitsrats zur Überwachung der Einhaltung menschenrechtlicher Garantien bei staatlicher Implementierung von Legislativresolutionen

Der Sicherheitsrat als Menschenrechtsverpflichteter – Kein »Opting-out« durch de facto-Derogation – Die Involvierung menschenrechtlicher Fragestellungen in die Arbeit des Counter-Terrorism Comittee und des 1540-Committee – Verantwortlichkeit aufgrund Kontrollmöglichkeit und Schaffung einer Gefahrenquelle – Ergebnis

6. Ausblick

Legislative Präzedenzfälle – Das Erfordernis von Struktur- und Verfahrensreformen zur Verbesserung der Legitimität und konsekutiven Legalität des gesetzgeberischen Einschreitens des Sicherheitsrats – Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis

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