SCHULMEISTER-ANDRÉ,I., Internationale Strafgerichtsbarkeit unter sowjetischem Ei
Internationale Strafgerichtsbarkeit unter sowjetischem Einfluss. Der Beitrag der UdSSR zum Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess. 1. Aufl. Berlin, Duncker & Humblot, 2016.
16 x 23 cm. 580 S. (Beiträge zum Internationalen und Europäischen Strafrecht – Studies in International and European Criminal Law and Procedure, 27). ISBN 9783428148677.
A. Einleitung
Anlass und Zweck der Untersuchung – Einführung in den Quellenbestand – Aufbau: Der Gang der Untersuchung – Hinweise zu Transliteration und Übersetzung
B. Die juristische Bewältigung von Kriegsverbrechen als Herausforderung der sowjetischen Rechtswissenschaft der 1930er und 1940er Jahre
Das Völkerrecht im rechtstheoretischen Wandel der 1930er Jahre – »Propagandisten des wirklichen Völkerrechts«: Genese eines positiven sowjetischen Völkerrechtsverständnisses im Schatten der Lenin-Stalinschen Doktrin – Entwicklungslinien der sowjetischen Völkerstrafrechtsdogmatik unter besonderer Berücksichtigung ihrer konzeptionellen Konkretisierung in Bezug auf die Ahndung nationalsozialistischen Unrechts – Fazit
C. Die Ahndung von Kriegsverbrechen als Gegenstand sowjetischer Regierungspolitik
Erste Phase: Unspezifisches Verlangen nach ›harter Bestrafung‹ der deutschen Aggressoren – Zweite Phase: Allmähliche Konturierung einer regierungsamtlichen sowjetischen Strafkonzeption im Wechselspiel mit westalliierten Modellen zur Ahndung von Kriegsverbrechen – Dritte Phase: Formale Harmonisierung der alliierten Kriegsverbrecherpolitik und grundsätzliche Verständigung auf die Einrichtung eines Internationalen Militärtribunals
D. Von San Francisco bis London – 3. Mai 1945 bis 26. Juni 1945
Faktische Anerkennung des amerikanischen Vorschlags als Grundlage für die weitere Verhandlungsführung – Offizielle Notifikation der sowjetischen Delegationsmitglieder: Späte Nominierung, interne Rollenzuweisung und personelle Unterbesetzung – Schweres Marschgepäck: Engmaschige Direktiven an die sowjetische Delegation vor der Abreise nach London – Fazit
E. Die Ausarbeitung des IMT-Statuts im Zuge der Londoner Verhandlungen vom 26. Juni bis 8. August 1945
Organisatorischer Rahmen der Konferenz und Verlauf der Verhandlungen – Zwischen Berichtspflicht und Weisungsunterworfenheit: Die Arbeitsweise der sowjetischen Delegation in London – Ausgangslage der sowjetischen Verhandlungsführung: Kommentierung zum zweiten amerikanischen Entwurf vom 14. Juni 1945 – Zwischen Kompromiss und Unnachgiebigkeit: Der sowjetische Einfluss auf die konkrete normative Ausgestaltung des Statuts – Fazit
F. Der sowjetische Beitrag zur Anklagevorbereitung: Zwischen organisatorischer Herausforderung und Behauptung der politischen Deutungshoheit
Vorverständigung über eine Aufstellung von als Angeklagte in Betracht kommenden Individuen – Auswertung relevanter Dokumente und Abfassung der Anklageschrift – Vorläufige Finalisierung der Anklageschrift und nachträgliche Revisionsbemühungen – Unmittelbare Prozessvorbereitungen in Nürnberg – Fazit
G. Das Hauptverfahren vor dem Tribunal unter sowjetischer Mitwirkung
Struktur und personelle Zusammensetzung der sowjetischen Delegation zu Prozessbeginn – ›Unsichtbare‹ Protagonisten: die Nürnberger Vyšinskij-Kommission zur Steuerung der Handlungen der sowjetischen Prozessteilnehmer – Die sowjetische Anklage vor dem IMT: Zielrichtung, Vortrag und Beweisführung – Fazit
H. »Die Stunde der Abrechnung«: Zur sowjetischen Einflussnahme auf Beratung und Urteilsfindung durch das IMT
Der erste Entwurf von Norman Birkett – Die sowjetischen Anmerkungen zum ersten Entwurf – Die richterlichen Betrachtungen in camera – Fazit
I. Schlussbetrachtungen
Quellen- und Literaturverzeichnis
Personen- und Sachverzeichnis
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