REICHSVERSICHERUNGSORDNUNG: ENTWURF. Berlin 1909-11.

Deutschland: REICHSVERSICHERUNGSORDNUNG – ENTWURF.

Zusammenstellung des Entwurfs einer Reichsversicherungsordnung – Nr. 340 der Drucksachen – mit den Beschlüssen der 16. Kommission in erster, zweiter und dritter Beratung. (Berlin) 1909-1911.

4to. 637, 29, 5 S. Zeitgenössischer Halbleinenband mit marmoriertem Buntpapierüberzug. (St.a.T.).

Die ursprüngliche Fassung der RVO stammt vom 19. Juli 1911 und trat zum 1. Januar 1914 inkraft. In ihr war das Recht der Arbeiterkrankenversicherung, das Unfallversicherungsrecht, das Invaliditäts- und Altersversicherungsrecht zusammengefasst. Sie war mit 1805 Paragrafen nach dem BGB das umfangreichste Gesetzgebungswerk des Deutschen Reiches. Die RVO war bis 1992 das Kernstück des deutschen Sozialrechts, wurde seit 1975 schrittweise durch das Sozialgesetzbuch abgelöst. Die Reichsversicherungsordnung gilt als „Musterbeispiel für den hohen Standard der … Gesetzgebungskunst“ des frühen 20. Jahrhunderts (Stolleis).

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