MARTIN,S., Die Umsetzung der Unternehmensübergangsrichtlinie (Richtlinie 2001-23
Die Umsetzung der Unternehmensübergangsrichtlinie (Richtlinie 2001-23-EG – Betriebsübergangsrichtlinie) in Spanien. Zugleich eine Kurzeinführung in das spanische Recht der Kollektivverträge und der kollektiven Arbeitnehmervertretung sowie in das neue Konkursrecht aus arbeitsrechtlicher Perspektive. 1. Aufl. Berlin, Duncker & Humblot, 2006.
16 x 23 cm. IV, 539 S. IV, 539 S. (Beiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht, 38). ISBN 9783428120758.
Inhaltsübersicht: Einleitung: Zielsetzung und Vorgehensweise der Untersuchung – 1. Kurzer Überblick über die Geschichte des Arbeitnehmerschutzes bei Unternehmens- und Betriebsübergängen in Spanien: Art. 90 LCT 1931 und Art. 79 LCT 1944 – Art. 18.2 und 18.3 LRL – Art. 44 ET a. F – Die Reform vom 11. Juli 2001: Art. 44 ET n. F. sowie der neue Art. 149 LC – 2. Begriffsbestimmungen durch Legaldefinitionen, Rechtsprechung und Lehre vor dem Hintergrund der Erweiterung der Definitionen durch die Neufassung der Richtlinie: Objekt des Übergangs: Unternehmen, Betrieb, Unternehmens- oder Betriebsteil – Wesen und Rechtsgrund des Übergangs: “durch vertragliche Übertragung oder durch Verschmelzung” – Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis – 3. Die individualvertraglichen Auswirkungen des Übergangs: Art. 3: Übergang des Arbeitsvertrags auf den Erwerber – Kündigungsverbot für den Arbeitgeber und Arbeitnehmerschutz bei Änderungen der Arbeitsbedingungen: Art. 4 der Richtlinie – Sonderfall: Betriebsübergang im Rahmen eines Insolvenzverfahrens – 4. Die kollektivrechtlichen Auswirkungen des Übergangs: Vorübergehende Beibehaltung der kollektivvertraglichen Arbeitsbedingungen durch den Erwerber – Kontinuität und Anpassungen bei den Arbeitnehmervertretungen – 5. Konsultations- und Informationspflichten: Hinweise zu den 1998 in den aktuellen Art. 7 der Richtlinie aufgenommenen Neuerungen, insbesondere zum widersprüchlichen Anwendungsbereich der Informationspflichten – Wörtliche Übernahme der in Art. 7 Abs. 1, 2, 4 und 6 der Richtlinie aufgestellten Grundregeln durch Art. 44 Abs. 6 bis 10 ET nach bislang völlig unzureichender Umsetzung – Zusammenfassung und Ergebnis – Anhang: Entscheidungen des EuGH zur Richtlinie – Literatur- und Stichwortverzeichnis
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