MAREZOLL,T., Lehrbuch der Institutionen des römischen Rechts. 08.A. Lpz. 1866.

MAREZOLL, Theodor,

Lehrbuch der Institutionen des römischen Rechts. 8., umgearb. Aufl. Leipzig, Verlag von Johann Ambrosius Barth, 1866.

8vo. XVIII, 595 S. Neuer Halblederband.

Das Lehrbuch dient sowohl zur Einleitung in das römische Recht sowie in die Rechtswissenschaft überhaupt. Die Institutionen eignen sich nicht nur deshalb zur Einleitung, weil das römische Recht in Deutschland seit dem Ausgang des Mittelalters rezepiert worden ist, sondern auch “wegen seiner inneren Trefflichkeit, wegen seiner consequenten, in sich selbst vollendeten theoretischen und praktischen Aus- und Durchbildung”.

Erster Teil: Geschichte der Quellen des römischen Rechts.

Zweiter Teil: Das römische Privatrecht selbst in seinen Grundzügen.

Erstes Buch: Allgemeine Grundsätze über die Rechte, deren Arten, Ausübung, Verfolgung und Schutz

Zweites Buch: Das Personenrecht oder die Lehre von den Personen und ihrer Rechtsfähigkeit

Drittes Buch: Die Lehre von dem Vermögensrechte.

Viertes Buch: Die Lehre von den Familienverhältnissen, oder das s. g. Familienrecht

Fünftes Buch: Die Lehre von den Verlassenschaften oder den Successionen auf den Todesfall

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Rare Book: EUR 150,--