KÖSTLIN,C.R., Geschichte des deutschen Strafrechts. Tübingen 1859.
Geschichte des deutschen Strafrechts im Umriss. Nach des Verfassers Tod herausgegeben von Th. Geßler, Dr. und ordentlicher Professor der Rechtswissenschaft in Tübingen. Tübingen, Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung, 1859.
8vo. IV, 1 Bl., 261 S. Neuerer Halbleinen. (mit leichtem, durchgängigen Stockfl.).
Posthum erschienene Arbeit. – Köstlin (1813-1856) ließ sich nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen, Heidelberg, Berlin und Wien und der folgenden Staatsexamina zunächst als Rechtsanwalt in Stuttgart nieder. Auf Empfehlung Karl Georg von Wächters, der im Jahre 1839 als Präsident der Abgeordnetenkammer seinen Lehrstuhl an der Universität Tübingen nicht mehr wahrnehmen konnte, wurde Köstlin an die Universität Tübingen berufen, wo er zum Wintersemester 1839/1840 seine Vorlesungen zum Strafrecht begann. Im Jahre 1842 wurde er zum a.o. Professor, 1851 dann zum Ordinarius berufen. Als sein Hauptwerk gilt die „Neue Revision der Grundbegriffe des Criminalrechts“ von 1845. Er bemüht sich hier um eine Revision der Grundbegriffe auf der Grundlage der Rechtsphilosophie Hegels. Die „Villa Köstlin“ war ein kultureller Anziehungspunkt in Tübingen. Köstlin selbst war auch dichterisch tätig (unter dem Pseudonym „Christian Reinhold“), veröffentlichte vor allem Novellen.
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