CROME,C., System des deutschen bürgerlichen Rechts. 5 Bde. Tübingen 1900-12
System des deutschen bürgerlichen Rechts. 5 Bde. Tübingen und Leipzig, Verlag von J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), 1900-1912.
8vo. (I:) XI, 646; (II:) XII, 1164; (III:) XI, 984; (IV:) VIII, 760; (V:) VII, 826 S. Neue, repräsentative Halblederbände mit Buntpapierbezug und gepr. Rückentitelschildern. Exzellenter Zustand!
Erstes systematisches Handbuch zum BGB! – Crome (1859-1931) studierte in Bonn und Leipzig bei Stintzing, Windscheid und Wach und wurde nach Abschluss des Studiums zunächst Richter, bis im Jahre 1892 die Habilitation in Marburg erfolgte. 1895 folgte eine außerordentliche Professur in Berlin, und schließlich wurde er als Ordinarius 1899 nach Bonn berufen, wo er bis zum Jahre 1923 lehrte. Crome verfasste mit vorliegendem Werk das erste umfassende systematische Handbuch zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Sein Ziel war es, das bürgerliche Recht unter Vereinigung der romanistischen und germanistischen Grundlagen darzustellen. Es ist ein großes rechtsvergleichendes Werk. Das gilt nicht nur für die Rechtsdogmatik, weil Ius Romanum, deutsches Recht und das Recht des BGB zu einer Einheit geformt wird. Sondern auch in rechtshistorischer Sicht arbeitete Crome rechtsvergleichend. – 1. Einleitung und Allgemeiner Teil; 2. Recht der Schuldverhältnisse; 3. Recht an Sachen und an Rechten; 4. Immaterialgüterrecht. Familienrecht; 5. Erbrecht.
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