RÖNNE,L.v., Das Staats-Recht des Deutschen Reiches. 02.A. 2 Bde. Lpz. 1876-77.
Das Staats-Recht des Deutschen Reiches. 2., völlig umgearb. Aufl. (= letzte Ausgabe). 2 Bde. Leipzig, F. A. Brockhaus, 1876-1877.
8vo. X, 396; VII, 332, VI, 390 S. Zeitgenössische Halblederbände mit Buntpapierbezug u. gepr. Rückentitelschildern. (Ebde. etw. berieben).
Ludwig von Rönne (1804-1891) zählt zu den führenden Staatsrechtlern vor und nach der Reichseinigung, obwohl er immer als Praktiker im Staatsdienst, als Richter und Politiker wirkte und nie einen Universitätslehrstuhl bekleidete. Seine größeren Arbeiten fallen deshalb überwiegend in die Zeit nach 1868, dem Jahre seiner Pensionierung. Die Zeit bis zu seinem Tode nutzte von Rönne für zahlreiche wichtige Publikationen. Zudem brachte er sich in den Reihen der Nationalliberalen politisch ein, als Mitglied des Abgeordnetenhauses und als Mitglied des Deutschen Reichstages.
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