Braunschweig-Lüneburg, 1571: HOFFGERICHTS ORDNUNG. Wolffenbüttel 1571
des Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten unnd Herrn/ Herrn Juliussen/ Hertzogs zu Braunschweig/ und Lüneburgk/ etc. Auffs new verbessert/ gemehret/ und wiederumb in Druck gegeben. Sampt angehengter Kays. Confirmation/ Auch Privilegio, de non appellando intra summam trecentorum aureorum. Heinrichstadt/ bey der löblichen Vestung Wolffenbüttel, durch Conradt Horn, 1571.
8vo. Tb. mit Vignette, Fürstl. Porträt auf Tbrückseite, 7 nn. Bll., 80 num. Bll., 17 nn. Bll., 9 nn. Leerbll., 129 nn. von alter Hand beschriebene Bll., 3 nn. Leerbll., 17 nn. von alter Hand beschriebene Bll., 1 nn. Leerbl., 4 nn. von alter Hand beschr. Bll., 16 nn. Leerbll., 1 nn. von alter Hand beschr. Bl., 11 nn. Leerbll., 1 nn. von alter Hand beschr. Bl., 2 nn. Leerbll., 1 nn. von alter Hand beschr. Bl., 47 nn. Leerbll., 1 nn. von alter Hand beschr. letztes Bl. Zeitgenössischer Pergamentband mit 3-seitigem Blauschnitt. (Ebd. fachmännisch ausgebessert).
Hofgerichtsordnung, während der Amtszeit von Julius (1528-1589), des Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg, Fürsten von Braunschweig-Wolfenbüttel (Regierungszeit: 1568-1589) entstanden. Julius gilt als einer der bedeutendsten Regenten seines Fürstentums, der als solcher zunächst gar nicht vorgesehen war. Erst nach dem Tode seiner älteren Brüder wurde Julius im Jahre 1553 Erbprinz. Sein Vater Herzog Heinrich der Jüngere, der als letzter Verteidiger des Katholizismus in Norddeutschland auftrat, konnte seinen Sohn, der stets dem Protestantismus zugeneigt war, freilich als Nachfolger nicht verhindern. In der Tat führte Julius kurz nach seinem Regierungsantritt die Reformation in seinen Regierungsgebieten ein. Er galt als zupackender und tatkräftiger Reformer auch auf den Gebieten der Verwaltung und der merkantilistischen Wirtschaftspolitik, als Förderer des Harzer Bergbaus. Sein Name ist ebenfalls eng verbunden mit der Entwicklung Wolfenbüttels (Gründung der Heinrichstadt 1571), der im Jahre 1568 gegründeten Universität Helmstedt (Alma Julia) sowie der „Liberey-Ordnung“, mit der die Wolfenbütteler Bibliothek offiziell begründet wurde. Julius Nachfolger wurde sein Sohn Heinrich Julius (1564-1613).
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