WETZELL,G.W., System des ordentlichen Civilprocesses. 03.A. Lpz. 1878. ND 1969

WETZELL,G.W., System des Civilprocesses. 3.A. Leipzig 1878. ND 1969

WETZELL, Georg Wilhelm,

System des ordentlichen Civilprocesses. 3., verbess. u. verm. Aufl. Leipzig, Verlag von Bernhard Tauchnitz, 1878. (Nachdruck: Aalen, Scientia, 1969).

8vo. XXX, 1026 S. Originaler Verlags-Kunststoffband. Frischer Zustand!

Reprint der letzten Auflage! Klassische Darstellung des gemeinen Zivilprozessrechts vor der ZPO. – Wetzell (ab 1866 von Wetzell, 1815-1890) studierte seit 1833 in Marburg, insbesondere bei Georg Friedrich Puchta, der von 1835 bis 1837 in Marburg lehrte. Nach der ersten juristischen Staatsprüfung setzte Wetzell seine Studien in Berlin und München fort. In Berlin hörte er Savigny, in München Schelling. Er promovierte 1840 in Marburg und erhielt die venia legendi. Wetzell blieb bis 1851 in der kleinen hessischen Universitätsstadt, zunächst als Privatdozent, ab 1845 als a. o. Professor und ab 1846 als o. Professor für deutsches Zivilprozess und römisches Recht. Im Jahre 1851 folgte er einem Ruf an die Universität Rostock. Dort verfasste er sein berühmtes Hauptwerk „System des ordentlichen Civilprocesses“, das 1854 in erster Auflage erschien. Das Werk galt als der „Windscheid“ des gemeinen Zivilprozessrechts, bis am 1. Oktober 1879 mit dem Inkrafttreten der ZPO eine einheitliche Rechtsgrundlage für das Deutsche Reich geschaffen wurde. Im Jahre 1866 folgte Wetzell einem Ruf an die Universität Tübingen, nachdem er zuvor Rufe nach Greifswald und Jena abgelehnt hatte. Im Jahre 1866 folgte er einem Ruf von Großherzog Friedrich Franz II. nach Mecklenburg-Schwerin, wo er für die nächsten 20 Jahre als Staatsrat dem Ministerium des Innern vorstand.

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