GÖNNER,N.T., Handbuch des deutschen gemeinen Prozesses. 02.A. 4 Bde. Erl. 1804f.
Handbuch des deutschen gemeinen Prozesses in einer ausführlichen Erörterung seiner wichtigsten Gegenstände. Zweyte, verm. u. verbess. Aufl. 4 Bde. Erlangen, bey Johann Jacob Palm, 1804-1805.
8vo. XX, 536 S., 2 Bll.; 552 S., 2 Bll.; 587; 645 S. Neue repräsentative Halblederbände mit gepr. Rückentitelschildern. Exzellenter Zustand!
Gönner (1764-1827) gilt mit vorliegendem Werk als bedeutender Autor des Zivilprozessrechts (vgl. Stolleis 243). Daneben war er bedeutend als Kommentator von Feuerbachs bayerischem Strafgesetzbuch, als Wegbereiter des bayerischen Hypothekengesetzes sowie als derjenige, der erstmals die Rechtsgrundlagen des modernen Berufsbeamtentums öffentlich-rechtlich erfasste. Gönner war Professor in Bamberg (seit 1789), Ingolstadt (seit 1799) bzw. Landshut (seit 1800) und München (seit 1826). Er verfocht die Verlegung der Universität Ingolstadt nach Landshut, die ihrerseits 1826 in der Universität München aufging. Er zählte neben Sailer, Feuerbach und Savigny zu den herausragenden Persönlichkeiten der aufstrebenden Universität. Legendär sind seine wissenschaftlichen und persönlichen Auseinandersetzungen mit Feuerbach und Savigny. Er war Mitglied der Gesetzgebungskommission in München und seinerzeit einer der bekanntesten und bedeutendsten Juristen in Bayern. Die Erstausgabe des vorliegenden Werks erschien 1801-1803, also recht kurz vor der zweiten Ausgabe.
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