RÖDER,K.D.A., Die herrschenden Grundlehren Verbrechen Strafe. Wiesbaden 1867

RÖDER, Karl D(avid) A(ugust),

Die herrschenden Grundlehren von Verbrechen und Strafe in ihren inneren Widersprüchen. Eine kritische Vorarbeit zum Neubau des Strafrechts. Wiesbaden, Julius Niedner, Verlagshandlung, 1867.

Gr.-8vo. VIII, 138 S., 1 Bl. Zeitgenössische Broschur. (kl. St.a.T., leicht stockfl.).

Wichtige und seltene Arbeit in der Tradition Karl Christian Friedrich Krauses! – Röder (1806-1879) war gemeinsam mit Heinrich Ahrens der Hauptvertreter der (idealistisch-utopischen) Philosophie Krauses in Rechtsphilosophie und Strafrecht in Deutschland. “Die Legitimation der Strafe leitete er aus einer als umfassend verstandenen Vormundschaft des Staates über den einzelnen ab, womit er letztlich in der geistesgeschichtlichen Tradition des Naturrechts des 18. Jh. stand. Für den Strafvollzug propagierte R. im Anschluß an Ideen der Quäker die Einzelhaft, die die Chance individueller Bildung biete. R.s Ideen zum Strafvollzug fanden auch im 20. Jh. Beachtung; u. a. ist sein Einfluß auf Gustav Radbruch (1878–1949) hervorzuheben” (Peter Landau). Eine “Theorie der Besserungsstrafe” mit ihren pädagogischen Implikationen stand dabei im Mittelpunkt. Röder studierte in Göttingen die Rechtswissenschaften und die Philosophie (bei Krause selbst), habilitierte sich im Jahre 1830 in Gießen und trat 1842 seine Professur an der Universität Heidelberg an. – Vgl. NDB 21 (2003), S. 709.

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