Das Angebot soll Gelehrte und Rechtsanwälte ebenso ansprechen wie wissenschaftlich interessierte Laien, es soll den wissenschaftlichen Bibliotheken eine ebenso attraktive Anlaufstelle sein wie den passionierten Privatsammlern und Bibliophilen.

In der kleinen Reihe „AVKB-Edition“ sollen zusätzlich einige vergriffene oder schwer zugängliche Texte, Monographien und Bibliographien zusammengeführt und als Nachdrucke in gebundener Buchform zur Verfügung gestellt werden.


KREITTMAYR,W.X.A., Anmerkungen Codicem Juris Bav. Judiciarii. München 1778

Kreittmayr, Anmerkungen Codicem Juris Judiciarii. München 1778

Bayern: (KREITTMAYR, Wiguläus Xaver Aloys von),

Anmerkungen über den Codicem Juris Bavarici Judiciarii, worinn derselbe sowohl mit dem gemeinen, als ehemalig-statuarischen Gerichts-Ordnungen und Rechten genau collationirt mithin nicht nur der Unterschied inter Jus vetus & novum, samt denen Fontibus, woraus das Letztere geschöpfet worden, angezeigt, sondern auch dieses mit Beyfügung der bey denen Höchsten Reichs-Gerichten üblicher Praxi in ein mehreres Licht gesetzet und mit einem vollständigen Indice sowohl über den Codicem selbst, als die Anmerkungen versehen. München, gedruckt und verlegt bey Johann Paul Vötter, Churfl. Hof-Akademie und Landschafts-Buchdruckern, 1778.

8vo. Tb., 679 S., 3 Bll. (Register). Zeitgenössischer Ganzlederband mit geprägtem Rückentitelschild und schönem Rotschnitt.

Seine unter Kurfürst Maximilian III. Joseph geschaffenen Gesetzeswerke sollten das bayerische Recht zusammenfassen und übersichtlich ordnen, nicht unbedingt reformieren. „Kreittmayrs Aufgabe und Werk war, das völlig unübersichtlich gewordene Recht seiner Zeit in Bayern in brauchbare Formen zusammenzuschreiben – ein Auftrag, an den sich nur jemand wie er mit umfassenden Kenntnissen, weitreichender Belesenheit und ungewöhnlichem Fleiß wagen konnte“ (Eberle, Was früher in Bayern alles recht war, 1976, S. 15ff.). Es handelte sich um die folgenden 3 großen Gesetzeswerke: den „Codex Maximilianeus Bavaricus Criminalis“ von 1751, den „Codex Judiciarii“ von 1753 und den „Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis“ von 1756. – Von Kreittmayr (1705-1790), geboren und gestorben in München, stammte aus einem alten bayerischen Ratsgeschlecht, sein Vater war bereits kurfürstlich bayerischer Hofrat. Nach seinem Studium der Philosophie, Geschichte und der Rechtswissenschaften in Salzburg, Ingolstadt, Leiden und Utrecht und einer kurzen Zeit am Reichskammergericht in Wetzlar stieg er schnell und stetig, seit seiner Berufung in die Hofratsstelle durch Kurfürst Max Emanuel – gerade einmal 20-jährig – unaufhaltsam auf, bis zu seiner Berufung zum „Wirklich Geheimen Staatskanzler und Obersten Lehns-Probst“ im Jahre 1758.

Bestellnummer: 93530CB

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