An Carolum VI. Standhaffte Gegen=Information der sammentlichen Innsässen / und in dero Arggrafschafft Burgau begütteten Fürsten / Herrschafften / Prälaten / Grafen / Reichs=Ritterschafft / und Reichs=Städt / samt weiterem Innsäßischen Gegen-Satz / mit Beylagen continuativè à N. 250 biß 261 inclusivè, auf die bey Hochlöbl. Ober=Oester. Regierung zu Innsprugg überreichte / à § 119 biß 172 inclusivè von Wort zu Wort hierinnen eingetragene Fiscalische so genannte Replic, oder so rubricirte Standhafft=Rechtliche Ableinung der über die Ober=Oesterreichische Fiscalische Klag / puncto deß auf dem Territorio Austriaco Burgaviensi der Unebere armata manu demolirt neu=aufgerichten Juden=Wacht=Häusels / und etwas wenig erweiterten Sepultur & von denen gesambten Innsässen / und Begütteten in der Marggraffschafft Burgau eingestellten Exceptions=Schrifft / oder so intitulirt historischen Vorbericht / und Gegen=Satzes ohne Beylagen. Allerunterthänigist überreicht zu Ende deß Monats May, 1730. 2 Bde. (Wien) 1730.
4to. (I:) Tb., 66 Bll., (Beylagen 1:) Tb., 71 Bll., (Beylagen 2:) Tb., 27 Bll., (Beylagen 3:) Tb., 64 Bll.; (II:) (Beylagen 4:) Tb., 101 Bll., (Beylagen 5:) Tb., 5 Bll., (Beylagen 6:) Tb., 64 Bll. In 2 prächtigen neuen Halblederbänden mit Lederecken u. Buntpapierbezug aufgebunden. (kräftiges Papier stellenw. etwas stockfleckig, überwiegend aber sehr frisch).
Der Konflikt um die ehemalige Markgrafschaft Burgau (Schwaben) zog sich offenbar über viele Jahrzehnte hin: Den letzten Titel eines Markgrafen führte Karl von Österreich-Burgau. Nach dessen Tod 1618 fiel die Herrschaft an die Tiroler Habsburger, deren Linie im Jahre 1665 ebenfalls erlosch. Seither übernahm der Wiener Hof die Verwaltung über einen in Günzburg ansässigen Landvogt. Offenbar entwickelten sich Spannungen und Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Burgauer „Insassen“ und dem Kaiserhaus in Wien (vgl. zur Geschichte und zum Streit: Joseph von Sartori, Staats-Geschichte der Markgrafschaft Burgau in Bezug auf die zwischen dem Erzhause Oesterreich und den Burgauischen Innsaßen obwaltenden Streitigkeiten. Nürnberg 1788). Karl VI. (1685-1740) war seit 1711 römisch-deutscher Kaiser und Erzherzog von Österreich sowie Souverän aller habsburgischen Erblande. Mit seinem Tod erlosch das Haus Habsburg im Mannesstamm. In der Folge wurde die Linie Habsburg-Lothringen begründet.
In Band 1 angebunden die Beylagen (1:) zu dem Historischen Vorbericht gehörig à Num. I. bis 84. inclusivé, (2:) ad Facti Speciem gehörig à Num. 85. bis 140. inclusivè sowie (3:) zue dem Innsäßischen Gegen=Saz gehörig à Num. 141. bis 249. inclusivè. In Band 2 weitere Beylagen (4:) zue der Ober=Oesterreichischen Fiscalischen Klag gehörig à Num. I. bis XII. inclusivè, (5:) zu dem weiteren Innsäßischen Gegen=Satz gehörig continuativè à Num. 250. biß 261. inclusivè sowie (6:) Ober-Oesterreichische Fiscalische Replic ohne Beylagen und weiterer Innsäßischer Gegen=Satz / samt Beylagen continuativè à Num. 250. biß 261. à § 119. ad § 172. beede inclusivè.
Syntagma Jurisprudentiae, secundum ordinem Pandectarum concinnatum. Quo solida Juris fundamenta traduntur, Digestorum, & affines Codicis, Novellarum, ac Juris Canonici Tituli methodice explicantur, controversiae nervose resolvuntur, & quid in foro usum habeat, monetur. Editio Quinta, tabulis synopticis, indice ac sectionum commoda subdivisione instructior, curante per otium Philippo Müllero. Editio quinta. Jena, typis & sumptibus Johannis Nisi, 1672.
Gr.-8vo. Titelkupfer (Porträt Struves), Tb. mit gest. Darstellungen, Tb., 7 Bll., 920 S., (Pars altera:) Zwischentitel, 2 Bll., 1024 S., (Index Rerum et Verborum:) 36 Bll., (Index tripartitus:) Tb., 251 Bll. Zeitgenössischer Pergamenteinband. (Papier stellenw. etw. stockfl. u. angerändert, insgesamt sehr guter Zustand!).
Der „große Struv“: berühmtestes deutsches Lehrbuch zum römischen Recht in der Digestenordnung! – Struve (1619-1692) legt hier, ähnlich dem umfassenden Werk von Augustin Leyser, ein nach den Digestentiteln geordnetes Disputationenbuch vor. Der „große Struv“ ist eines der quellenreichsten Handbücher zu den einzelnen Rechtsproblemen des usus modernus pandectarum. In sehr gutem didaktischem Aufbau gewinnt der Leser schnell einen Gesamtüberblick über das damals geltende römische Recht unter Einführung der wichtigsten deutschrechtlichen Institute. Struve studierte in Jena und Helmstedt, seit 1646 war er Professor in Jena. Insbesondere sein freier Vortragsstil und seine methodische Anleitung zum Verständnis der Gesetzestexte (corpus juris civilis) zogen eine große Studentengemeinde in seinen Hörsaal. Drei Prinzipien erklärte er zu seinem Vorlesungsprinzip: Überlieferung der einzelnen Materien nach Prinzipien, Entwicklung und Erklärung von Streitfragen und schließlich Auslegung des Textes. Neben seinen öffentlichen Pflichten als Professor der Jurisprudenz hielt Struve auch sog. „collegia privata“ ab, insbesondere zu den Pandekten: daraus entstand auch sein vorliegendes berühmtes Werk „syntagma jurisprudentiae“. Auch der „große Struve“ basiert wie die beiden berühmten Digestenkommentare von Samuel Stryk und Augustin Leyser auf akademischen Übungen und Disputationen. Die einzelnen Bücher wurden in diesen Übungen erörtert und zueinander gefügt. Insoweit ist auch der große Struve, die Syntagma Juris Civilis, ein Kettenkommentar, der 50 Disputationen in der Ordnung der 50 Bücher der Digesten aneinanderreihte. Vor dem Text skizziert Struve in einem Schema Tabularum die Systematik der Digesten (vgl. Coing, Handbuch II,1, 538). Die letzte vom Autor selbst besorgte Ausgabe erschien im Jahre 1692. Die Arbeit wurde aber nach seinem Tode fortgeführt, von Adrian Beier, Philipp Müller, Ferdinand Behamb, Nicolaus Christoph Lyncker, Peter Müller, Lüder Mencken oder Ernst Floerecke. […]
Fürstliche Sächsische Landes-Ordnung, des weiland Durchläuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernsten, Hertzogen zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Landgrafen in Thüringen, Marggrafen zu Meissen, Gefürsteten Grafen zu Henneberg, Grafen zu der Marck und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein etc. Mit Beyfügung unterschiedlicher nach und nach ausgegangener und darzu gehörigen Ordnungen. Anietzo zum drittenmal aufgeleget, mit Fleiß corrigiret, und mit einem vollkommenen Indice heraus gegeben. 3. Aufl. Gotha, gedruckt und verlegt durch Christoph Reyhern, Fürstl. Sächß. Hof-Buchdruckern, 1695.
Gr.-8vo. Tb. mit Vignette, 7 Bll., 271, 571 S., 60 Bll. (Register). Mit gefalt. Tafel (Maaß-Täfelein). (Angebunden:) GERICHTS- und PROCESS-ORDNUNG, des Durchläuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernsts, Hertzogs zu Sachsen […] Nach welcher, in Ihr. Fürstl. Drl. Fürstenthum und Landen, so wol die Ordinar- als Sumarische, wie auch peinliche Processe, künfftig dirigiret und geführet werden sollen, publiciret den 28. Martii, 1670. Andere Edition, nebst einem Anhang unterschiedlicher Fürstlicher Verordnungen, so zu Erläuterung dieser Proceß-Ordnung dienen, ingleichen einem vollständigen Indice. Gotha, gedruckt und verlegt durch Christoph Reyhern, F. S. Hof-Buchdruckern, 1704. Tb., 3 Bll., 205 S., 16 Bll. Neuer, prächtiger Ganzlederband mit gepr. Rückentitel. (Papier stellenw. leicht gebräunt, erste Bll. minimal angerändert, Tb. mit kl. altem hs. Namenszug, ganz wenige zeitgenössische Marginalien – insgesamt sehr schöner Zustand).
ANBEI: FERNERE BEYFUEGUNG unterschiedlicher, nach und nach ausgegangener, und zur Fürstlich GOTHAISCHEN LANDES-ORDNUNG gehöriger Gesetzen, Ordnungen und Rescripten, auf gnädigsten Befehl des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friederichs, des Dritten, Hertzogens zu Sachsen-Gotha etc. zusammen gebracht und herausgegeben. Gotha, gedruckt und verlegt durch Johann Andreas Reyhern, 1738. Gr.-8vo. Tb., 8 Bll. (Inhaltsverzeichnis), 790 S., 16 Bll. (Register). Zeitgenössischer Ganzlederband mit geprägtem Rückentitelschild. – Caput I. Von Geistlichen, und in dieselbe mit einlaufenden Sachen; II. Von Justiz- und Policey-sachen; III. Von Cammer-sachen; IV. Von Landschaffts- und Steuer-sachen; V. Von Militar-sachen.
Dritte Ausgabe der umfassenden Landesordnung für das Herzogtum Sachsen-Gotha von 1666. Angebunden die zweite Ausgabe der Gerichts- und Prozessordnung von 1670! – Ernst I. (der Fromme, 1601-1675) wurde durch die Einigung mit seinen Brüdern Wilhelm IV. und Albrecht auf eine Erbteilung Herzog von Sachsen-Gotha (seit 1640), womit Ernst zum Stammvater der ernestinischen Linie Sachsen-Gotha wurde. Aufgrund der Nachfolge Friedrich Wilhelms III. von Sachsen-Altenburg erwuchs Ernst im Jahre 1672 zudem zum Stammvater des erweiterten Hauses Sachsen-Gotha-Altenburg. Ernst I. war kein absolutistischer Herrscher, er lebte noch ganz in der Vorstellung des auf Ausgleich (mit den Landständen) bedachten Landesvaters. Gleichwohl war seine Regierungszeit von einer großen Reformtätigkeit geprägt, um die Wunden des Dreißigjährigen Krieges zu heilen. Seine territorialen Verwaltungsreformen waren innovativ und fanden im gesamten Reich und auch darüber hinaus große Beachtung. Sie galten weithin als vorbildhaft, auch für Veit Ludwig von Seckendorffs „Teutschen Fürstenstaat“, der die Reformansätze in Sachsen-Gotha mit seiner Schrift weiter popularisierte. Zentral waren hierbei im juristischen Bereich die reformierte Landesordnung von 1666 sowie die Gerichts- und Prozessordnung von 1670. […]
Dictionaire historique et critique. Quatrieme Edition, revue, corrigée, et augmentée avec la vie de l’Auteur, par Mr. des Maizeaux. 4. Ausgabe. 4 Bde. Amsterdam und Leiden, chez P. Brunel, R. & J. Wetstein & G. Smith, Samuel Luchtmans u. a., 1730.
Fol. (I:) Vortitel, Tb. in Rot-Schwarz-Druck mit gest. Vignette (so für alle Bände), 5 Bll., CXVI, 719 S.; (II:) Vortitel, Tb., 915 S.; (III:) Vortitel, Tb., 831 S. mit Schlussvignette; (IV:) Vortitel, Tb., 804 S. Die Titelbll. jeweils mit gestochener Titelvignette von Bernard Picard. Prächtige zeitgenössische Kalbslederbände auf sechs Bünden geheftet mit reicher Rückenvergoldung, roten geprägten Rückentitelschildern u. schönem Marmorschnitt. (Papier stellenw. etw. stockfl., überwiegend aber sehr frisch).
Monument der Frühaufklärung in phantastischem Zustand! – Bayle (1647-1706), Sohn eines hugenottischen Predigers, gilt – neben dem zehn Jahre jüngeren Fontenelle – als die zentrale Figur der französischen Frühaufklärung. Aufgrund der Hugenottenverfolgungen – mit ihrem Höhepunkt in der Aufhebung des Toleranzedikts von Nantes im Jahre 1685 durch Ludwig XIV. – ging Bayle nach Rotterdam, wo er einen Ruf als Professor der Philosophie und Geschichte annahm. Er wurde mit seinen Schriften, insbesondere den „Nouvelles de la République des Lettres“, die er von 1684 bis 1687 herausgab und für den Drucker Henri Desbordes redigierte, zu einem Bezugspunkt für die emigrierte französische Gemeinde der Hugenotten, die sich über ganz Europa verstreut hatte. Das „Dictionnaire“, zunächst in zwei Bänden erschienen, wurde vom holländischen Verleger Reinier Leers bestellt und sollte für den Verleger eine modernisierte Version von Louis Moréris „Grand Dictionnaire historique“ (zuerst 1674) werden, eines Namens- und Personenlexikons. Bayle schuf aber stattdessen ein Dictionnaire neuen Typs, eben das „Dictionnaire historique et critique“, wobei die kritische Sichtung des Wissens die Hauptrolle übernahm. Das dargelegte Wissen wird kritisch hinterfragt, verschiedene Standpunkte werden dargelegt und sollen die Leser zum ständigen Hinterfragen animieren. Das Lexikon lehrt das skeptische Argumentieren, Fakten sollen nicht unkritisch serviert und konsumiert, sondern problematisiert werden. Damit wird Bayle zum „eigentlichen Schöpfer der historischen Akribie“ (Ernst Cassirer), worin sein Hauptverdienst für die Entwicklung des aufgeklärten Denkens besteht. Friedrich II. von Preußen schätzte Bayle – wie viele seiner Zeitgenossen – über alle Maßen und bewahrte zahlreiche Auflagen in seiner Bibliothek auf. Es ergibt sich aus Bayles philosophischem Zugang beinahe zwangsläufig, dass sich der große Frühaufklärer bis an sein Lebensende im Jahre 1706 in seinem Exil in Rotterdam zahlreicher Angriffe erwehren musste, […]
Travels in various Countries of Europe, Asia and Africa. 1st and 4th Ed. 11 Bde. London, printed for T. Cadell (in the Strand) and W. Davies, 1816-1824.
8vo. Zusammen ca. 5.770 Seiten. Mit 35 Falttafeln und zahlr. gestochenen Darstellungen im Text. Originale Verlagskalbslederbände mit geprägten Rückentiteln sowie goldener Rücken- u. Deckelverzierung. (stellenw. leicht stockfl., Falttafeln stellenw. etw. angerändert, insgesamt sehr guter Zustand!).
Erste vollständige Ausgabe! – „Perhaps the most instructive and engaging book of travels ever published in this country“ (Lowndes). Umfangreiches und reich illustriertes Reisewerk über Russland, Tartarei, Türkei, Griechenland, Ägypten, Palästina, Ungarn und die skandinavischen Länder, dabei auch Helgoland. Die ersten drei Auflagen erschienen jeweils nur in 6 Bänden. Clarke (1769-1822) war ein englischer Geistlicher, Naturforscher, Mineraloge und Reisender. Im Jahr 1799 brach er zusammen mit John Marten Cripps zu einer Reise durch den europäischen Kontinent auf, die ihn zunächst nach Norwegen und Schweden und dann durch das Russische Reich – einschließlich der Ukraine und der Krim – nach Konstantinopel, Rhodos und anschließend nach Ägypten und Palästina führte. Griechenland war das nächste Land, das sie besuchten. Von Athen aus reisten Clarke und Cripps auf dem Landweg nach Konstantinopel, und nach einem kurzen Aufenthalt dort setzten sie ihren Weg nach Hause über Rumänien, Österreich, Deutschland und Frankreich fort. Clarke, der inzwischen ein hohes Ansehen erlangt hatte, ließ sich in Cambridge nieder. – Vgl. Graesse II, 192; Lowndes I, 471.
Part I. Russia, Tahtary and Turkey. 4th Ed. 2 Bde. London 1816. (1:) Gest. Porträt Clarkes, Tb., 8 Bll., XI S., 5 Bll., 533 S., mit 3 Falttafeln; (2:) Tb., 4 Bll., 524 S., 11 Bll. (Index to Part the First), mit 2 Falttafeln. (in der Gesamtzählung: Volumes 1-2).
Part II. Greece, Egypt and the Holy Land. 4th Ed. 6 Bde. (in 3 Sektionen). London 1817-1818. (1:) Tb., XXVII S., 4 Bll., 453 S., mit 4 Falttafeln; (2:) Tb., 4 Bll., 463 S., mit 2 Falttafeln; (3:) Tb., XXVII S., 4 Bll., 460 S., mit 9 Falttafeln; (4:) Tb., 6 Bll., 647 S.; (5:) Tb., 1 Bl., XXVI S., 6 Bll., 481 S., mit 2 Falttafeln; (6:) Tb., 7 Bll., 462 S., 31 Bll. (Index to Part the Second), mit 3 Falttafeln. (in der Gesamtzählung: Volumes 3-8).
Part III. Scandinavia. 1st Ed. 3 Bde. London 1824. (1:) Tb., XVII S., 7 Bll., 571 S., mit 6 Falttafeln; (2:) Tb., 5 Bll., 580 S., mit 3 Falttafeln; (3:) Tb. […]
Die Polizei-Wissenschaft nach den Grundsätzen des Rechtsstaates. Bd 3 unter dem Titel: System der Präventiv-Justiz oder Rechts-Polizei. 3 Bde. Tübingen, bei Heinrich Laupp, 1832-1834.
8vo. XIV, 577; VIII, 530; VIII, 568 S. Schöne, zeitgenössische Halblederbände mit Rückentitelprägung und Buntpapierbezug. Phantastischer Zustand, Papier sehr frisch!
Erste Ausgabe, äußerst selten! – Mohl führt mit der vorliegenden Arbeit den Terminus „Rechtsstaat“ in den staatswissenschaftlichen Diskurs ein. „M. beschränkt sich dabei auch nicht, wie die spätere juristisch-positivistische Verwaltungsrechtswissenschaft, auf die rechtliche Darstellung, sondern bietet detaillierte sachliche Beschreibungen aller einzelnen Verwaltungszweige, verbindet also nach der modernen Terminologie Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre“ (Kleinheyer-Schröder, 192). Mohl (1799-1875), seit 1827 o. Prof. der Staatswissenschaften in Tübingen, verlor 1845 seinen Lehrstuhl, als er in einem Wahlaufruf die Herrschenden kritisierte. 1847 folgte er einem Ruf als Prof. der Rechte nach Heidelberg. Er war Mitglied des Paulskirchenparlaments, wo er zum linken Zentrum gehörte. Er stand 1848/49 kurzzeitig an der Spitze des Reichsministeriums der Justiz. Mohl gab seit 1844 die „Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft“ heraus. Er war ein Büchersammler und Bücherkenner von hohen Gnaden. Als Oberbibliothekar der Tübinger Universität hat er sich um Aufbau und Ausbau der Universitätsbibliothek große Verdienste erworben.