Sammeln ist ein Grundtrieb der menschlichen Natur und Büchersammeln eine der edelsten unter den Sammelleidenschaften

Das Angebot soll Gelehrte und Rechtsanwälte ebenso ansprechen wie wissenschaftlich interessierte Laien, es soll den wissenschaftlichen Bibliotheken eine ebenso attraktive Anlaufstelle sein wie den passionierten Privatsammlern und Bibliophilen.


GUDELINUS,P., Commentariorum de Iure Novissimo libri sex. Florenz 1839

GUDELINUS, Petrus,

Commentariorum de Iure Novissimo libri sex. Optima methodo, accurate ac erudite conscripti. Cum indice generali locupletissimo materiarum. Florentiae (= Florenz), apud Josephum Celli, 1839.

Gr.-8vo. XX, 395 S. Zeitgenössischer Pergamentband mit Buntpapierbezug u. hübschem Marmorschnitt. (Ebd. etw. berieben u. bestoßen).

Gudelinus (1550-1619) studierte Philosophie und die Rechtswissenschaften an der Universität Löwen. Nach seiner Tätigkeit als Advokat am Appellationsgericht zu Mechelen wurde er 1582 Professor ordinarius. Die bedeutendste Schrift von Gudelinus, der selbst zu Lebzeiten nur kleinere Werke publiziert hat, war sein großes Werk über die justinianischen Novellen, deren vollständigen Inhalt er wiedergab. Darüber hinaus baute er auf dieser Grundlage ein vollständiges Rechtssystem auf. Der gesamte dogmatische Stoff wurde zunächst im Institutionensystem aufgegliedert, dem noch ein Buch 5: Öffentliches Recht und ein Buch 6: Kanonisches Recht angefügt wurde. Im Gesamtsystem dieses Werkes wurden die Gewohnheitsrechte der Niederlande und Frankreichs eingeflochten.

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In der kleinen Reihe „AVKB-Edition“ sollen zusätzlich einige vergriffene oder schwer zugängliche Texte, Monographien und Bibliographien zusammengeführt und als Nachdrucke in gebundener Buchform zur Verfügung gestellt werden.