GUDELINUS,P., Commentariorum de Iure Novissimo libri sex. Florenz 1839
Commentariorum de Iure Novissimo libri sex. Optima methodo, accurate ac erudite conscripti. Cum indice generali locupletissimo materiarum. Florentiae (= Florenz), apud Josephum Celli, 1839.
Gr.-8vo. XX, 395 S. Zeitgenössischer Pergamentband mit Buntpapierbezug u. hübschem Marmorschnitt. (Ebd. etw. berieben u. bestoßen).
Gudelinus (1550-1619) studierte Philosophie und die Rechtswissenschaften an der Universität Löwen. Nach seiner Tätigkeit als Advokat am Appellationsgericht zu Mechelen wurde er 1582 Professor ordinarius. Die bedeutendste Schrift von Gudelinus, der selbst zu Lebzeiten nur kleinere Werke publiziert hat, war sein großes Werk über die justinianischen Novellen, deren vollständigen Inhalt er wiedergab. Darüber hinaus baute er auf dieser Grundlage ein vollständiges Rechtssystem auf. Der gesamte dogmatische Stoff wurde zunächst im Institutionensystem aufgegliedert, dem noch ein Buch 5: Öffentliches Recht und ein Buch 6: Kanonisches Recht angefügt wurde. Im Gesamtsystem dieses Werkes wurden die Gewohnheitsrechte der Niederlande und Frankreichs eingeflochten.
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