KLÜBER,J.L., Öffentliches Recht des Teutschen Bundes. 03.A. Ffm. 1831.

Klüber, Öffentl. Recht des Teutschen Bundes. 3.A. Frankfurt/M. 1831

KLÜBER, Johann Ludwig,

Öffentliches Recht des Teutschen Bundes und der Bundesstaaten. 3., sehr vermehrte und verbess. Aufl. Frankfurt am Main, in der Andreäischen Buchhandlung, 1831.

Gr.-8vo. XX, 880 S., 1 Bl. Verbesserungen. Einfacher, zeitgenössischer Pappband mit erneuertem Rückentitelschild. (Ebd. leicht ausgebessert).

Klüber (1762-1837), Professor des öffentlichen Rechts an der Universität Heidelberg, der bedeutendste deutsche Staatsrechtler im Vormärz, schuf eine Reihe von grundlegenden, darunter auch epochalen Werken. Unter diesen löste sein “Öffentliches Recht des Teutschen Bundes” die größte allgemeine Bewunderung aus, oder -wie Mohl feststellte – es stehe “fast unmessbar hoch über seinen Vorgängern”. Das Werk, das schon mit der ersten Auflage eine solch breite und große Aufmerksamkeit auslöste, zeigt den in allen Bereichen juristischer Kunst höchstbeschlagenen Gelehrten, sei es in der systematischen Anlage, sei es in der Quellenkenntnis und deren Verarbeitung oder im gedanklichen Ductus. Ein Meisterwerk auch innerhalb der gesamten Rechtswissenschaft.

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