Dictionaire historique et critique. Cinquième édition, revue, corrigée, et augmentée avec la vie de l’Auteur, par M. des Maizeaux. 5. Ausgabe. 4 Bde. Amsterdam, Leiden u. a., chez P. Brunel, P. Humbert u. a., 1740.
Fol. (I:) 8 Bll., CXX, 719 S.; (II:) 2 Bll., 915 S.; (III:) 2 Bll., 831 S.; (IV:) 2 Bll., 804 S. Mit 4 gestochenen Titelvignetten und einer Kopfvignette von Bernard Picard. Zeitgenössische Kalbslederbände auf erhabenen Bünden mit reicher Rückenvergoldung und roten Rückentitelschildern. (Ebd. von Bd. 1 aufwändig restauriert).
Ein Monument der Frühaufklärung, “die schönste und lang ersehnte Ausgabe dieses Wörterbuchs” (Brunet)!
Bayle (1647-1706), Sohn eines hugenottischen Predigers, gilt – neben dem zehn Jahre jüngeren Fontenelle – als die zentrale Figur der französischen Frühaufklärung. Aufgrund der Hugenottenverfolgungen – mit ihrem Höhepunkt in der Aufhebung des Toleranzedikts von Nantes im Jahre 1685 durch Ludwig XIV. – ging Bayle nach Rotterdam, wo er einen Ruf als Professor der Philosophie und Geschichte annahm. Er wurde mit seinen Schriften, insbesondere den “Nouvelles de la République des Lettres”, die er von 1684 bis 1687 herausgab und für den Drucker Henri Desbordes redigierte, zu einem Bezugspunkt für die emigrierte französische Gemeinde der Hugenotten, die sich über ganz Europa verstreut hatte. Das “Dictionnaire”, zunächst in zwei Bänden erschienen, wurde vom holländischen Verleger Reinier Leers bestellt und sollte für den Verleger eine modernisierte Version von Louis Moréris “Grand Dictionnaire historique” (zuerst 1674) werden, eines Namens- und Personenlexikons. Bayle schuf aber stattdessen ein Dictionnaire neuen Typs, eben das “Dictionnaire historique et critique”, wobei die kritische Sichtung des Wissens die Hauptrolle übernahm. Das dargelegte Wissen wird kritisch hinterfragt, verschiedene Standpunkte werden dargelegt und sollen die Leser zum ständigen Hinterfragen animieren. Das Lexikon lehrt das skeptische Argumentieren, Fakten sollen nicht unkritisch serviert und konsumiert, sondern problematisiert werden. Damit wird Bayle zum “eigentlichen Schöpfer der historischen Akribie” (Ernst Cassirer), worin sein Hauptverdienst für die Entwicklung des aufgeklärten Denkens besteht. Friedrich II. von Preußen schätzte Bayle – wie viele seiner Zeitgenossen – über alle Maßen und bewahrte zahlreiche Auflagen in seiner Bibliothek auf. Es ergibt sich aus Bayles philosophischem Zugang beinahe zwangsläufig, dass sich der große Frühaufklärer bis an sein Lebensende im Jahre 1706 in seinem Exil in Rotterdam zahlreicher Angriffe erwehren musste, insbesondere von theologischer Seite aller Konfessionen. Erst nach Bayles Tod wurde seine überragende Bedeutung im stets wachsenden Strom seiner Bewunderer gewürdigt. Bayles Lexikon, sein wichtigstes Werk, zuerst im Jahre 1697 in Rotterdam erschienen, erlebte bis 1760 mehr als 10 Auflagen. Die Erstausgabe des berühmten „Dictionaire“ erschien zuerst im Jahre 1697 in 2 Bänden in Rotterdam beim Verleger Reinier Leers, die zweite Ausgabe ebenda im Jahre 1702, aber bereits 3-bändig. Das Werk wurde nach Erscheinen in zahlreichen Ländern sofort von den Zensurbehörden verboten. Bei der dritten Ausgabe handelt es sich um die erste postume Ausgabe. Sie erschien im Jahre 1715, 9 Jahre nach Bayles Tod im Jahre 1706, wieder bei Leers in Rotterdam in 3 Bänden. Der Verleger Bohm, ebenfalls aus Rotterdam, unterzog die dritte Ausgabe einer Revision, offenbar noch anhand überkommener Unterlagen Bayles und veröffentlichte es – trotzdem – erneut als dritte Ausgabe, als „troisieme Edition, revue, corrigée, et augmentée par l’auteur“, jetzt erstmals in 4 Bänden! Eine erste deutsche Ausgabe erschien erst in den Jahren 1741 bis 1744 als “Peter Baylens historisches und kritisches Wörterbuch” unter der Herausgeberschaft Johann Christoph Gottscheds.
Bayle schuf keine Enzyklopädie im eigentlichen Sinne, sondern eher eine Art ‚Anti-Enzyklopädie’. „Jeder Meinung gesellt er sofort eine Gegenmeinung bei, um dem Benutzer selbständiges Denken abzunötigen. Die Pradoxien, die er in seinen Fussnoten erzeugt, führen mitunter freilich in die Nähe einer bodenlosten Skepsis“ (Paul Michel im Unimagazin der Universität Zürich, 4/1998). Das Zusammenbringen von Stichworten, Erläuterungen und Definitionen, von Thesen und Gegenthesen, alle mit Quellen belegt, erforderte für das ‚Dictionaire’ einen eigenen, recht komplexen Satzspiegel, mit zahlreichen Querverweisen und Fussnoten. Der außergewöhnliche Satzspiegel wird der quellenkritischen Herangehensweise Bayles gerecht. Es ist diese neue Herangehensweise und die damit verbundene kritische Sichtung des historischen, philosophischen und theologischen Wissens seiner Zeit, die das Werk zur ‚Rüstkammer der Aufklärung’ (Wilhelm Dilthey) werden ließ, von Voltaire ebenso hochgeschätzt wie von Friedrich dem Großen.
The first edition of the famous “Dictionaire” was first published in Rotterdam in 1697 in 2 volumes by Reinier Leers, the second edition ibid. in 1702, but already in 3 volumes. The work was immediately banned by the censorship authorities in numerous countries after publication. The third edition is the first posthumous edition. It was published in 1715, 9 years after Bayle’s death in 1706, again by Leers in Rotterdam in 3 volumes. The publisher Bohm, also from Rotterdam, revised the third edition, apparently still based on Bayle’s old documents, and published it – nevertheless – again as the third edition, as “troisieme Edition, revue, corrigée, et augmentée par l’auteur”, now for the first time in 4 volumes! – Bayle did not create an encyclopedia in the true sense of the word, but rather a kind of ‘anti-encyclopedia’. “Every opinion is immediately accompanied by a counter-opinion, to force the user to think for himself. The pradoxes that he creates in his footnotes sometimes lead to a groundless scepticism” (Paul Michel in Unimagazin of the University of Zurich, 4/1998). The combination of keywords, explanations and definitions, of theses and counter-theses, all backed up by sources, required for the ‘Dictionaire’ its own, quite complex type area, with numerous cross-references and footnotes. The extraordinary type area fits to Bayle’s source-critical approach. It is this new approach and the associated critical examination of the historical, philosophical and theological knowledge of his time that made the work into the ‘Armoury of the Enlightenment’ (Wilhelm Dilthey), appreciated by Voltaire as much as by Frederick the Great.
Vgl. Brunet I, 711 (″Edition la plus belle et qui a ete longtemps la plus recherche de ce dictionnaire”); Zischka 7; Graesse I, 314; vgl. PMM 155 b. u. […]
Teutsches Staats-Recht (sowie:) Zusätze zu seinem Teutschen Staats-Recht (und:) Haupt-Register über die fünfzig Theile des Moserischen Teutschen Staats-Rechts, und die zwey Theile Zusätze darzu. 50 Bde. (in 25 gebunden) sowie 1 Bd. Zusätze (2 Tle.) und das Haupt-Register. Nürnberg, Franckfurt, Leipzig und Ebersdorff im Vogtland, in Verlag Johann Steins, (ab Bd. 4:) bey Bernhard Ehrenfrid Vollrath, 1737-1754.
8vo. Zusammen ca. 29.000 S. Zeitgenössische Lederbände auf 4 Bünden geheftet mit geprägten Rückenschildern. (Ebde. mit einem klaren Schutzlack überzogen, der etw. absplittert, Papier schön frisch).
Vollständige Ausgabe des monumentalen Werks, mit dem Moser (1701-1785) als erster überhaupt eine vollständige Darstellung des geltenden positiven Reichsstaatsrechts verfasste. Er gilt damit als Begründer des deutschen Staatsrechts, wenngleich er die naturrechtlich-deduktive Methode, wie sie von Christian Thomasius (1655-1728) und Christian Wolff (1679-1754) vertreten wurde, ablehnte und stattdessen geltendes Recht (Gesetze, Gerichtsentscheidungen, Archivalien, Praxis der Kanzleien) sammelte und systematisierte. Er trat hierbei auch politisch für die althergebrachte Reichsverfassung und damit für die Rechte ein, die sie einzelnen Rechtsträgern gegen obrigkeitliche – absolutistische – Ansprüche gewährte, wie seine Tätigkeiten als “Landschaftskonsulent” (juristischer Berater der württembergischen Landstände, seit 1751) zeigen. Er geriet in Konflikt mit dem absolutistischen Regierungsstil Herzog Carl Eugens von Württemberg – konkret in der Frage der Aushebung von Truppen während des Siebenjährigen Krieges ohne Zustimmung der Landstände, die nach der Reichsverfassung erforderlich gewesen wäre – was ihm im Juli 1759 die Verhaftung und – ohne gerichtliches Verfahren – Einzelhaft auf der Festung Hohentwiel einbrachte. Er verbrachte dort 5 Jahre, bis er im Jahre 1764 aufgrund einer Klage der Landstände und eines Beschlusses des Reichshofrates, nach Fürsprache des Kaisers und Preußens, endlich wieder frei kam. Obwohl man ihm während der Festungshaft Schreibmaterial verweigerte, ist Moser mit mehreren hundert Büchern juristischen Inhalts der “schreibend produktivste Jurist deutscher Sprache”, was ihm aber von Kritikern den Vorwurf einbrachte, unsauber recherchiert und Masse vor Qualität gestellt zu haben.
für die Preussischen Staaten. 4 Teile und Register in 5 Bänden. Berlin, bey Joachim Pauli, 1792.
8vo. (I:) Titelkupfer, Tb., XXXII, 424; (II:) Tb., (425-) 1064; (III:) Tb., 695; (IV:) Tb., (697-) 1400 S.; (Register:) Tb., 394 S. Schöne zeitgenössische Pappbände mit geprägten Rückenschildern. (Stempel “K.P.G.C.” und preußischem Adler auf Tb.-Rückseite von Bd. 1 und Register, Rückentitel tlw. etw. abgeblättert, ob. Kapital von Bd. 1 restauriert).
Seltene Titelauflage (1792) der Erstausgabe (1791) des Preußischen Landrechts. – Das Gesetzbuch, verabschiedet und gedruckt in 1791, sollte im Frühsommer 1792 in Kraft treten. Es handelt sich bei der vorliegenden Ausgabe um die Ausgabe 1791, die im Jahre 1792 vom Verleger Pauli (wie kurz zuvor vom Verleger Decker) mit neuen Titelblättern versehen wurde. Es handelt sich also um eine Titelauflage der Erstausgabe, erkennbar am dem Teil I vorangestellten Patent des Königs Friedrich Wilhelm, hier umfassend die Seiten I-XX: “Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preussen u. s. w. Thun kund und fügen hierdurch jedermann zu wissen: Seit dem Antritte Unserer Regierung haben Wir in der völligen Ueberzeugung, daß gute und billige, deutlich und bestimmt abgefaßte Gesetze zum allgemeinen Wohl eben so sehr, als zur Sicherung und Beförderung der Privatglückseeligkeit eines jeden Einwohners im Staate nothwendig sind, Uns angelegen seyn lassen, Unsern getreuen Unterthanen ein solches Gesetzbuch zu verschaffen…”. Das Publikationspatent erteilte der preußische König am 20. März 1791. Mit dem 1. Juni 1792 sollte das Gesetzbuch Gesetzeskraft erlangen. Das Werk war noch nicht erschienen, als es am 18. April 1792 suspendiert wurde. Die Suspension galt zunächst für unbestimmte Zeit, kein Werk durfte in den Handel, kein Exemplar wurde verkauft. Später durften die 1791 gedruckten Exemplare mit neuem Titelblatt 1792 in den Handel gebracht werden. Das Gesetzbuch wurde – nach einigen Modifikationen – erst im Jahre 1794 unter dem neuen Titel “Allgemeines Landrecht für die preussischen Staaten” und mit dem Hinweis “Zweyte Auflage” herausgebracht. – Das erste Land, das im Sinne des Vernunftrechtes Kodifikationen zu schaffen suchte, um damit die menschliche Gesellschaft nach Vernunftgründen zu organisieren, war das Königreich Preussen. Die Initiative für das Reformwerk ergriff noch Friedrich der Große, der sich in Fragen der Gesetzgebung als ein Schüler von Voltaire und Montesquieu verstand. […]
System der Staatswirthschaft. Erster Theil, welcher die Grundlehre enthält: Die Grundlehre der Staatswirthschaft, ein Elementarbuch für Regentensöhne und alle, die sich dem Dienst des Staats und der Gelehrsamkeit widmen wollen. Tl. 1 (= alles Erschienene). Marburg, in der neuen academischen Buchhandlung, 1792.
8vo. Titelkupfer (ersetzt), Tb. sowie Tb. von Tl. 1, 1 Bl., 823 (recte: 923) S. Zeitgenössischer Halblederband mit Lederecken, geprägtem Rückentitel, dezenter fleuraler Rückenprägung und schönem Rotschnitt. (Titelkupfer und Vortitel auf altem Papier ersetzt, ebenso 3 Bll. im Register: S. 913-918, leicht brüchiges Gelenk restauriert).
Erste Ausgabe des staatswissenschaftlichen Hauptwerks Jungs. – Jung (1740-1817) hat weder die Rechtswissenschaften noch die Kameralwissenschaften studiert, sondern sich seine Kenntnisse als Autodidakt erworben, vor allem als Kaufmannsgehilfe des Fabrikanten und Kaufmanns Peter Johannes Flender (1730-1781) im Bergischen Land. Erst nach dieser Zeit studierte Jung die Medizin in Straßburg in den Jahren 1770-1772, wo er Goethe und Herder begegnete. Mit Goethe verband ihn zeitlebens eine engere Freundschaft. Nach dem Studium ließ sich Jung als Augenarzt in Elberfeld nieder und praktizierte dort bis 1778, durchaus mit großem Erfolg. Die Beschäftigung mit den Kameral- und Staatswissenschaften betrieb Jung eher nebenbei, als eine Art Hobby neben seiner Praxis als Augenarzt. Seine Zeitschriftenbeiträge auf diesem Gebiet zogen offenbar so viel Aufmerksamkeit auf sich, dass er einen Ruf als Professor für Landwirtschaft, Technologie, Fabriken und Handelskunde sowie Vieharzneikunde an die Kameral Hohe Schule zu Lautern (Kaiserslautern) erhielt, dem er im Jahre 1778 folgte. Es begann für Jung ein Lebensabschnitt auf beruflich gänzlich anderem Gebiet, so als habe er sich neu erfunden. Die Kameral Hohe Schule wurde im Jahre 1784 mit der Universität Heidelberg vereinigt. Der Ruf Jungs auf den Lehrstuhl für ökonomische Wissenschaften der Universität Marburg im Jahre 1787 war eher dem plötzlichen Tod des ursprünglichen Kandidaten, des Leipziger Professors Nathaniel Gottfried Leske (1751-1786), zu verdanken. Es begann die Phase im wissenschaftlichen Leben Jungs, die er von 1787 bis 1803 in Marburg verbrachte und die doch mit einigem wissenschaftlichen Renommee verbunden war. Hier gründete er im Jahre 1789 das Staatswissenschaftliche Institut, hier entstand auch sein vorliegendes staatswissenschaftliches Hauptwerk. Hier avancierte er zum Berater Karl Friedrichs von Baden, der ihn zum Großherzoglich Badischen Geheimen Hofrat berief und im Jahre 1806 nach Karlsruhe holte, wo Jung seine letzten Lebensjahre verbrachte und mit einer Pension des Kurfürsten bedacht war. In die Marburger Zeit fällt auch die Begründung der Forstlehranstalt zu Waldau (bei Kassel), die Jung gemeinsam mit Friedrich Ludwig von Witzleben betrieb. Warum Johann Heinrich Jung seinem Namen den Zusatz “-Stilling” hinzufügte, ist bis heute umstritten. Es wird vermutet, Jung, der mit anderen Schriften zu einem der einflußreichsten Vertreter des Spätpietismus und zu einem Wegbereiter der Erweckungsbewegung wurde, wollte mit dem Zusatznamen seine Zugehörigkeit zu den Pietisten illustrieren. Der spätere Jung-Stilling zählt zu den meistgelesenen religiösen Schriftstellern […]
Lehrbuch der Pandekten. Leipzig, Verlag von Johann Ambrosius Barth, 1838.
8vo. X, 629 S. Zeitgenössischer Pappband mit grünem, handgeschriebenen Rückenschild und rotem Buchschnitt. (Erste Seite der Vorrede mit fachmännisch repariertem Einriss, sonst tadelloser Zustand!).
Erste Ausgabe, Gründungsschrift der Begriffsjurisprudenz! – Eines der besten Pandektenlehrbücher einer Korphäe der Pandektenwissenschaft. Savigny steht unangefochten an erster Stelle der Pandektenwissenschaft im 19. Jahrhundert. In der ersten Reihe hinter Savigny bildet sich ein Dreigestirn, das prägend auf die Entwicklung der Rechtswissenschaft Einfluß nehmen sollte, die an Bedeutung dem von Savigny nicht nachsteht: Rudolf von Jhering, Bernhard Windscheid, beide Savigny-Schüler, sowie natürlich Georg Friedrich Puchta, der bedeutendste Dogmatiker und Rechtstheoretiker unter den Pandektisten und Nachfolger von Savigny auf dessen Lehrstuhl in Berlin. Während seiner Lehrtätigkeit in Marburg und Leipzig verfasste und edierte Puchta sein berühmtes Pandektenlehrbuch, das als die Gründungsschrift der sog. Begriffsjurisprudenz angesehen wird. Puchtas grosse Bedeutung für die Rechtsdogmatik beruht auf seiner begriffs-juristischen Methode. Für Puchta haben die Rechtsbegriffe eine selbständige “intellektuelle Existenz” (Wieacker), sie sind abgelöst von der empirischen Wirklichkeit des Rechtsverhältnisses, das sie betreffen.
1798: geboren am 31. August in Cadolzburg bei Nürnberg als Sohn des Landrichters Wolfgang Heinrich Puchta
1811: Gymnasialzeit in Nürnberg unter dem Rektorat von Hegel
1816: Beginn des Rechtsstudiums in Erlangen
1820: Promotion und Habilitation in Erlangen
1821: Universitätsreise nach Jena, Göttingen (Hugo und Göschen), Heidelberg (Thibaut) und schließlich Berlin zu Savigny
1823: Extraordinarius in Erlangen
1828: Annahme eines Rufes an die Universität München
1835: Ordinarius für Römisches Recht an der Universität Marburg
1837: Wechsel an die Universität Leipzig
1842: Berufung nach Berlin als Nachfolger von Savigny
1844: Geheimer Obertribunalsrat
1845: Mitglied des Staatsrates und der Gesetzgebungskommission
1846: gestorben am 8. Januar in Berlin
in Deutschland und Europa. Hrsg. von Detlef Merten und Hans-Jürgen Papier in Verbindung mit Horst Dreier, Josef Isensee, Paul Kirchhof, Georg Ress, Hans-Peter Schneider, Klaus Stern u. a. 10 Bde. (in 12 = kompett). Heidelberg, C. F. Müller Verlag, 2004-2018.
Gr.-8vo. Zusammen 14.588 Seiten. Originale blaue Verlagsleinenbände, bis auf Bde. 6 u. 7 alle mit dem OUmschlag. (Bde. 6 u. 7 mit St.a.Tbrückseiten u. Schnitt umseitig, restl. Bde. sauberer Zustand). (NP 2448,— EUR, Neupreisangabe ohne den Bd. 5, der beim Verlag vergriffen ist).
Komplettes Exemplar des äußerst bedeutenden Handbuchs!
I. Entwicklung und Grundlagen. 2004. XXVIII, 1062 S.
II.-III. Grundrechte in Deutschland: Allgemeine Lehren 1. u. 2. 2006-2009. XXIV, 1462; XXXI, 1388 S.
IV.-V. Grundrechte in Deutschland: Einzelgrundrechte 1. u. 2. 2011-2013. XL, 1543; XXXVIII, 1519 S.
VI,1.-VI,2. Europäische Grundrechte sowie europäische Grundrechte: Universelle Menschenrechte. 2009-2010. XXXVI, 1444; XXXI, 726 S.
VII,1. Grundrechte in Österreich. 2009. XXVIII, 639 S.
VII,2. Grundrechte in der Schweiz und in Liechtenstein. 2007. XXVI, 884 S.
VIII. Landesgrundrechte in Deutschland. 2017. LIX, 1405 S.
IX. Grundrechte in Ostmittel- und Osteuropa. 2016. XXXIV, 1094 S.
X. Grundrechte in West-, Nord- und Südeuropa. 2018. L, 997 S.
Quellen und Forschungen zur Historischen Statistik von Deutschland. 26 Bde. der imposanten Reihe. St. Katharinen, Scripta Mercaturae Verlag, 1986-2001.
4to. Zusammen 13.150 Seiten. Originale, grüne Verlagsleinenbände mit Deckel- u. Rückentitelprägung. Exzellenter Zustand!
I. Statistik der öffentlichen Elektrizitätsversorgung Deutschlands 1890-1913. (Historische Energiestatistik von Deutschland, 1). Hrsg. von Hugo Ott, bearb. von Thomas Herzig unter Mitarbeit von Philipp Fehrenbach und Michael Drummer. 1986. XXXVII, 654 S.
III. Bibliographie zur Geschichte der Energiewirtschaft in Deutschland. Eine Übersicht der seit dem 18. Jahrhundert zur Energieerzeugung und -verwendung erschienenen Literatur. (Historische Energiestatistik von Deutschland, 3). Hrsg. von Hugo Ott, bearb. von Rudi Allgeier und Michael Drummer. 1987. III, 692 S.
IV. Versicherungsstatistik Deutschlands 1750-1985. Hrsg. von Peter Borscheid und Anette Drees. 1988. XVI, 627 S.
V.-VI. Gewerbestatistik Preussens vor 1850. Hrsg. von Karl Heinrich Kaufhold, Wieland Sachse und Ulrike Albrecht. Bd. 1: Das Berg-, Hütten- und Salinenwesen, bearb. von Ulrike Albrecht, Dagmar Kleinecke, Uwe Kühl, Johannes Laufer und Wieland Sachse. 1989. XXXI, 372 S.; Bd. 2: Das Textilgewerbe, bearb. von Ulrike Albrecht, Yvonne Bathow, Bernd Holschumacher, Johannes Laufer, Johanna May und Tobias Ulbrich. 1994. LVII, 564 S.
VII. Die Statistik der Stahlproduktion im deutschen Zollgebiet 1850-1911 (alte Erfassungssystematik). Hrsg. von Wolfram Fischer, bearb. von Jochen Krengel, Andreas Kunz und Sigrid Stöckel. 1989. XXIV, 217 S.
VIII. Statistik der Bergbauproduktion Deutschlands 1850-1914. Hrsg. von Wolfram Fischer, bearb. von Philipp Fehrenbach, Ursula Hartberger, Eva-Maria Zimmermann, Francois Guesnet und Hans Riester. 1989. XXXVII, 494 S.
IX. Die regionale Erwerbsstruktur im Deutschen Reich und in der Bundesrepublik 1895-1970. Hrsg. von Rüdiger Hohls und Hartmut Kaelble. 1989. VII, 330 S.
X. Soziale Mobilität in Berlin 1825-1957. Tabellen zur Mobilität, zu Heiratskreisen und zur Sozialstruktur. Hrsg. von Hartmut Kaelble und Ruth Federspiel. 1990. XVI, 204 S.
XI. Statistik der Geld- und Wechselkurse in Deutschland (1815-1913). Hrsg. von Jürgen Schneider und Oskar Schwarzer. 1990. 688 S.
XII. […]
Wörterbuch der aegyptischen Sprache (Bde. 1-7) in alphabetischer und sachlicher Ordnung nebst Verzeichnissen der koptischen, semitischen und griechischen Wörter (Bde. 1-6) sowie Rückläufiges Wörterverzeichnis, bearb. von W. F. Reineke (= Bd. 7), sowie: Die Belegstellen zum Wörterbuch der aegyptischen Sprache (Bde. 1-5 in 6 Teilbänden, bearb. von H. Grapow und W. Erichsen). Im Auftrage der deutschen Akademien herausgegeben. 13 Bde. Berlin, Akademie-Verlag, 1971.
4to. 3198 Seiten (Wörterbuch) und 1586 Seiten (Belegstellen). Zusammen 4784 Seiten. Originale Verlagsbroschuren. (Ebde. stellenweise ausgebessert).
Unveränderter Nachdruck der in den Jahren 1926 bis 1953 erschienenen Ausgabe in einem sehr guten Zustand! – Johann Peter Adolf Erman (1854-1937) war Begründer der Berliner Schule der Ägyptologie. Er war ab 1884 Nachfolger von Karl Richard Lepsius an der Berliner Universität. “Unter Federführung von Erman beantragten die Königlich-Preußische Akademie der Wissenschaften, die Sächsische Akademie der Wissenschaften, die Akademie der Wissenschaften zu Göttingen und die Bayerische Akademie der Wissenschaften beim deutschen Kaiser Wilhelm II. 1897 ein Projekt für ein neues ägyptisches Wörterbuch. Für Leipzig unterzeichnete Georg Steindorff, für München Georg Ebers (Steindorffs Vorgänger in Leipzig und Ermans Lehrer), für Göttingen Richard Pietschmann, ein Schüler von Lepsius und Ebers. Da stetige Ausgrabungen von Tempeln und Gräbern Unmengen von neuen Texten zutage förderten, wollte Erman von Grund auf neu anfangen, ohne den bis dahin erreichten Stand der Wörterbücher von Heinrich Brugsch zu berücksichtigen. Das Wörterbuch der ägyptischen Sprache wurde von 1926 bis 1931 in fünf Bänden und zwei Ergänzungsbänden veröffentlicht. Es ist auch heute noch in wesentlichen Teilen eine gültige Sammlung der in Hieroglyphen geschriebenen Wörter nach den Denkmälern von Karl Richard Lepsius. Beteiligt waren daran auch Ermans Schüler Hermann Grapow und Kurt Sethe” (Wikipedia). Kurt Sethe (1869-1934) und Hermann Grapow (1885-1967), Ermans Schüler, bildeten mit ihm und anderen die philologisch orientierte Berliner Schule, aus der auch die bedeutenden Ägyptologen Rudolf Anthes, Edouard Naville, James Henry Breasted oder Alan H. Gardiner hervorgingen. Das Wörterbuch gilt als wesentliche Hauptleistung der sog. Berliner Schule.