Die thematische Bandbreite meines Antiquariats umfasst die Geschichte und Landeskunde von der Antike bis zur aktuellen Zeitgeschichte, die Vielfalt der Rechtswissenschaft und Rechtsgeschichte, der Politikwissenschaft und politischen Ideengeschichte, der Wirtschaftswissenschaften, der Soziologie, Sozialphilosophie und Wissenschaftsgeschichte.

Die thematische Bandbreite meines Antiquariats umfasst die Geschichte und Landeskunde von der Antike bis zur aktuellen Zeitgeschichte, die Vielfalt der Rechtswissenschaft und Rechtsgeschichte, der Politikwissenschaft und politischen Ideengeschichte, der Wirtschaftswissenschaften, der Soziologie, Sozialphilosophie und Wissenschaftsgeschichte.


HATTENHAUER,C., Einseitige private Rechtsgestaltung. Tübingen 2011.

Umschlag

HATTENHAUER, Christian,

Einseitige private Rechtsgestaltung. Geschichte und Dogmatik. 1. Aufl. Tübingen, Mohr Siebeck, 2011.

25 x 17 cm. XXVIII, 530 S. Leinen. (Heidelberger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen, 4). ISBN 9783161497896.

Die Gemeinsamkeiten einseitiger privater Rechtsgestaltung, etwa bei Anfechtung, Aufrechnung oder Rücktritt, beschäftigen erstmals die deutsche Rechtswissenschaft des ausgehenden 19. Jahrhunderts; 1903 spricht dann Emil Seckel von „Gestaltungsrechten“. Christian Hattenhauer untersucht zunächst ausgewählte Fälle im klassischen römischen Recht sowie in Quellen des alten deutschen Rechts, in denen heute einseitige Gestaltung erfolgt. Dann behandelt er die Schritte, die für die dogmatische Erfassung der einseitigen privaten Rechtsgestaltung erforderlich waren und in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zusammenfanden: Einerseits die Hinwendung zu den Elementen des Vertragsschlusses in kanonistisch-naturrechtlicher Tradition, unabdingbar für die Erfassung des rechtlichen Handelns als Rechtsgeschäft mit Bindungswirkung gerade auch für den Adressaten, andererseits die Scheidung des materiellen Rechts vom Prozess als Grundlage für die Prototypen außerprozessualer einseitiger Gestaltung bei Anfechtung, Aufrechnung und Rücktritt. Schließlich unterzieht der Autor die „Lehre vom Gestaltungsrecht“ eingehender Kritik: Es zeigt sich, dass die herkömmlichen „Dogmen“ (etwa Unwiderruflichkeit des Gestaltungsakts oder Unübertragbarkeit des Gestaltungsrechts) meist auf Schlagworten und konstruktivem Denken beruhen. Sie verfehlen die maßgeblichen Parteiinteressen, indem den Parteien das Gewollte allein mit konstruktiven Argumenten verweigert wird und der auf die Gestaltungssituation verengte Blick die entscheidenden, da privatautonom getroffenen Wertungen des Rechtsverhältnisses vernachlässigt.

Bestellnummer: 2034VB

Gebundener Ladenpreis: EUR 119,-- 


Klaus Breinlich Alte Drucke Antiquariat ZVAB Wirtschaftswissenschaft VICO Antiquariat

Ich begrüße Sie auf den Seiten unserer Webseite, mit der ich Sie an meiner fortdauernden Begeisterung für das Antiquariat teilhaben lassen möchte.