STIERNHÖÖK,J.O., De Jure Sueonum et Gothorum vetusto. Stockholm 1672.
De Jure Sueonum et Gothorum vetusto. Libri duo quorum primus de judicijs & eorum varietate, de judicibus, de processibus judiciarijs, probationibus, decisionibus, executionibus, & c. Posterior De actionibus sive causis civilibus & criminalibus, denique de jure sacrorum, religione, & quae religioni inserviunt legibus. Stockholm (= Holmiae), excudebat Nicolaus Wankijf, 1672.
8vo. Tb., 10 Bll., 433 S., 1 Bl. (Errata). Neuer Halblederband mit Rückentitelprägung. (St.a.T., Tb. etw. ausgebessert, letzte Bll. mit kleinem Wurmgang mit minimalem Buchstabenverlust).
Erstausgabe der aufsehenerregenden Arbeit, für die man Stiernhöök den Ehrentitel „Vater der schwedischen Rechtsgeschichte“ verlieh. – Stiernhöök (1596-1675), der zunächst Johan Olofsson Dalmen, auch Dalecarlus, hieß, nannte sich erst ab dem Jahre 1649 Stiernhöök. Er studierte zunächst in Västeras, erhielt vom Bishof Johannes Rudbeckius aber ab 1619 eine Unterstützung für ein Studium an der Universität Uppsala sowie – unterstützt durch Axel Oxenstierna – eine Reise nach Deutschland, wo er zeitweise an den Universitäten Leipzig, Jena, Wittenberg und Rostock studierte. Im Jahre 1624 kehrte er nach Schweden zurück, wurde neuer Rektor der Universität in Västeras, 1625 in Uppsala im Fach Philosophie promoviert. Im Jahre 1626 startete er wieder zu einer Auslandsreise, die ihn an die Universitäten Leiden, Franeker, Oxford und Cambridge führte. Die Reise wurde angeblich wieder mit königlichen Geldern finanziert. Nach seiner Rückkehr nach Schweden im Jahr 1628 wurde er zum Professor für schwedisches Recht an die Universität Västeras berufen. Eine Position bei Hofe lehnte Stiernhöök offenbar ab, weshalb er an ein Berufungsgericht nach Turku (schwedisch Abo) versetzt wurde. Die Universität Turku berief ihn 1640 zum Professor für Rechtswissenschaften, im Jahre 1642 wurde er als Mitglied der Rechtskommission nach Stockholm zurück berufen. Hier widmete er sich der Reform des schwedischen Justizwesens, des Strafvollzugs ebenso wie der Arbeit an einem neuen Kirchengesetz. – Bei aller guten praktischen Arbeit, die Stiernhöök offenbar für das schwedische Justizwesen vollbracht hat, hat doch erst die vorliegende Schrift „De jure Sueonum et Gothorum vetusto“ von 1672 ihm den Ehrentitel „Vater der schwedischen Rechtsgeschichte“ verliehen lassen. Er zeichnet hier die Rechtsentwicklung Schwedens von den frühesten Zeiten nach, befreit sie von hinderlichen Ausschmückungen und entwirft das Bild eines idealen Rechtssystems.
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