Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts. Tübingen 2009.
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts. Siebzehnter Band: Baden-Württemberg IV: Südwestdeutsche Reichsstädte. 2. Teilband: Reutlingen, Ulm, Esslingen, Giengen, Biberach, Ravensburg, Wimpfen, Leutkirch, Bopfingen, Aalen. 1. Aufl. Tübingen, Mohr Siebeck, 2009.
28 x 24 cm. XVI, 593 S. Leinen. ISBN 9783161498633.
Mit Einführung der Reformation in einem Territorium oder einer Reichsstadt mussten die Landesherren und Magistrate ihren Gemeinwesen in zahlreichen Belangen des weitgefassten kirchlichen Lebens neue Ordnungen geben, nicht zuletzt weil sie die päpstliche Obödienz und die bischöfliche Jurisdiktion nicht mehr anerkannten. Durch die enge Verzahnung von Religion und Politik im 16. Jahrhundert hatten die daraufhin entstanden Kirchenordnungen nicht nur Bedeutung für kirchliche Belange, sondern auch weitreichenden Einfluss auf das weltliche Rechtsleben. Integrale Bestandteile von Kirchenordnungen sind gottesdienstliche Regelungen, Liturgien, agendarische Bestimmungen und Gebetsformulare, Anstellungsvoraussetzungen und -modi der Geistlichen, Kirchendisziplin und Bannregelungen. Zugehörig zu den Kirchenordnungen im engeren Sinne sind weitere kirchen- und lebensordnende Texte, insbesondere Visitationsinstruktionen, Ehe- und Armenordnungen. Der vorliegende Band komplettiert zum einen die Edition von Ordnungen aus südwestdeutschen Reichsstädten und beschließt zum anderen die Bände für das heutige Bundesland Baden-Württemberg.. Die Kirchenordnungen der Reichsstädte gaben der Reformation im deutschen Südwesten weitreichende Impulse. Nicht zuletzt die von Martin Bucer entworfene Ulmer Kirchenordnung von 1531 hatte über ihren Geltungsbereich in Ulm hinaus weiten Einfluss auf das Kirchenordnungswesen anderer Reichsstädte.
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