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JHERING,R.v., Geist des römischen Rechts. 02.A. 3 Tle. in 4 Bdn. Lpz. 1866-71.

Rudolph von Jhering, Porträt

JHERING, Rudolph von,

Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. 2., verbess. Aufl. 3 Tle. in 4 Bdn. Leipzig, Breitkopf und Härtel, 1866-1871.

8vo. (1:) XIV, 361; (2,1:) VIII, 291; (2,2:) XXI, (292-) 655; (3,1:) X, 354 S. Schöne neue Pappbände mit Rückentitelschildchen. (St.a.T.).

Ein Klassiker der deutschen Rechtswissenschaft! – Zu den bedeutendsten, vielleicht gar der geistreichste unter den deutschen Juristen, zählt zweilsohne Rudolf von Jhering. Berühmt geworden ist Jhering, enger Freund von Bernhard Windscheid, weil er noch während der Publikation seines erste großen Werkes, dem „Geist des römischen Rechts“, in dem er zunächst ganz in der Tradition der Begriffsjurisprudenz von Georg Friedrich Puchta (1798-1846) stand, seine Hinwendung zu einer soziologisch begründeten Rechtsanschaung vollzog. Bereits im ersten (und einzigen) Teil des dritten Bandes des unvollendet gebliebenen Werkes trat die soziologische Betrachtung des Rechts immer deutlicher hervor. War im „Geist des römischen Rechts“ das Recht weniger aus seiner nationalen Bedingheit als aus seiner innereren Vernünftigkeit erklärt, so stand das nachfolgende Werk unter dem Gedanken: „Der Zweck ist der Schöpfer des Gedankens“. Kein Wollen, keine Handlung, so Jherings Grundüberzeugung, war überhaupt denkbar, wenn es nicht einen Zweck verfolge. Der erste Band dieser Schrift erschien im Jahre 1877. Nunmehr nahm Jhering, ganz im Gegensatz zu seinem früheren Werk, den Standpunkt ein, dass das Recht sich gerade aus den gesellschaftlichen Grundlagen erkläre. Mit diesem Werk nahm Jhering großen Einfluß auf die sog. Interessensjurisprudenz (Philip Heck) oder auch auf die Entwicklung der soziologischen Strafrechtsschule (Franz von Liszt).

Bestellnummer: 21928AB

Antiquariat: EUR 380,--