MERK,W., Verfassungsschutz. Stuttgart 1935
Verfassungsschutz. Stuttgart, Verlag von W. Kohlhammer, 1935.
8vo. XII, 674 S., 1 Bl. (Druckfehlerberichtigung). Neuer Halbleinen. (St.a.T.).
Das Werk über den Schutz der Verfassung in der Weimarer Republik und im Dritten Reich erschien noch 1935, ein weiteres Werk im selben Jahr zum „Staatsgedanken im Dritten Reich“ wurde 1937 verboten. Im Prinzip durfte Merk während der Zeit des Nationalsozialismus veröffentlichen, was ihm aber – zumindest so Harald Kahlenberg – angeblich sehr erschwert wurde (vgl. Kahlenberg, NDB 17, S. 142). Merk lehnte das Führerprinzip ab. Der Staat sei kein Instrument des Führers, wie von Reinhard Höhn propagiert, sondern der Staat sei die Rechtspersönlichkeit der Volksgemeinschaft. Letzteres klingt zwar weniger radikal, doch auch nicht gerade sehr ermutigend im Hinblick auf eine Rückkehr zu demokratischen Strukturen 2 Jahre nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten. Merk (1887-1970) studierte im Kaiserreich (1905-1910 in Straßburg, Berlin, Heidelberg und Freiburg), trat 1913 nach den Staatsexamina zunächst in den badischen Verwaltungsdienst ein, bis er sich mit seiner Promotion (1922) und Habilitation (1928) wieder der Forschung und Lehre zuwandte. Seine wissenschaftliche Karriere lag an der Universität Tübingen, wo er 1932 zum o.a. Professor, 1936 dann zum planmäßigen a.o. Professor ernannt wurde. Weitere Karriereschritte waren dann offenbar erst wieder nach der NS-Diktatur möglich. Die Erennung zum o. Professor erfolgte aber bereits 1945.
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