STAMMLER,R., Theorie der Rechtswissenschaft. 01.A. Halle 1911.

STAMMLER, Rudolf,

Theorie der Rechtswissenschaft. Halle an der Saale, Buchhandlung des Waisenhauses, 1911.

Gr.-8vo. VII, 851 S. Neuer Halbleinenband. (Klebeschild mit St.a.T.).

Erste Ausgabe! – Die Theorie der Rechtswissenschaft stellt eine umfassende juristische Methodenlehre dar. Nach dem Gesetzespositivismus am Ende und der historischen Schule von Savigny zu Beginn 19. Jahrhunderts begründet Stammler das juristische System in Form der Jurisprudenz als Wissenschaft. Stammler greift einen Gedanken des Pandektenrechts auf, nämlich das Erstellen einer „reinen Rechtslehre“. Die Pandektisten suchten in der Betrachtung der Lehre des römischen Rechts über den Wirkungszeitraum die „reinen Lehren des Rechts“ herauszuarbeiten, also diejenigen Lehren, die nicht zeitbedingt ausgeschieden sind. Bei Stammler ist die Betrachtung rechtsphilosophischer Art, indem er die allgemeingültigen Kategorien des Rechts herauszuarbeiten sucht.

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