BLUNTSCHLI,J.C., Deutsches Privatrecht. 03.A. München 1864.
Deutsches Privatrecht. 3., durch Aufnahme des Handels- und Wechselrechts erweiterte Auflage, besorgt von Felix Dahn. München, Literarisch-artistische Anstalt der J. G. Cotta`schen Buchhandlung, 1864.
8vo. XXXI, 775 S. Neuer, prächtiger Halblederband mit geprägtem Rückentitelschild. Exzellenter Zustand!
Dritte und letzte Ausgabe zum deutschen Recht von einem Romanisten und Savigny-Schüler! – Bluntschli (1808-1881), Savigny-Schüler, seit 1836 Professor der Rechte in Zürich, seit 1848 in München und seit 1861 in Heidelberg, übernahm von F. L. von Keller die Arbeit am Zürcher Privatgesetzbuch, welches 1854 in Kraft trat. Das große Lehrbuch zum deutschen Privtarecht entstand während seiner Münchner Lehrtätigkeit. Die dritte Ausgabe hat Felix Dahn, ein Schüler Bluntschlis und zu dieser Zeit Extraordinarius in Würzburg, erweitert und herausgebracht. Die Veränderungen betreffen fast das ganze Werk, also die Einleitung, das Personen- und Sachenrecht, das Familien- und Erbrecht und auch die erste Abteilung des Forderungsrechts. Hier wird das Lehrbuch auf den neuesten Stand der Rechtsliteratur gebracht. Dahn hat jedoch nicht die Meinungen von Bluntschli geändert, auch dort nicht, wo er unterschiedlicher Ansicht gewesen ist. Insoweit ist das Werk in Einheit und Struktur ganz im Sinne Bluntschlis. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Erweiterung des Privatrechtslehrbuchs. Durch das Erscheinen des Deutschen Handelsgesetzbuches und der Deutschen Wechselordnung wird das Lehrbuch um diese Gebiete erweitert. Die deutsche Rechtswissenschaft besetzt damit wichtige Gebiete des Privatrechts, die von der Pandektistik vernachlässigt wurden.
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