ZACHARIAE,K.S., Handbuch des französ. Civilrechts. 04.A. 4 Bde. in 2. 1837

Zachariä von Lingenthal, Handbuch des franz. Civilrechts. 4.A. 2 Bde. Heidelberg 1837

ZACHARIÄ von Lingenthal, Karl Salomo,

Handbuch des französischen Civilrechts. 4., verbess. u. bedeutend verm. Aufl. 4 Bde. (in 2 gebunden). Heidelberg, bei J. C. B. Mohr, 1837.

8vo. (I:) XVI, 502 S., 1 Bl., (II:) 567 S.; (III:) 462, (IV:) 555 S. Schöne, zeitgenössische Pappbände mit Marmorschnitt.

Erste systematische, wissenschaftliche Darstellung des französischen Rechts hat der Heidelberger Jurist Zachariä entworfen. Das Werk wurde bald auch ins Französische übersetzt. – Zachariä von Lingenthal (1769-1843), berühmter Rechtsprofessor an der Universität Heidelberg, war massgebend beteiligt, dass Heidelberg im frühen 19. Jahrhundert zur führenden deutschen Rechtsfakultät aufstieg. Eine besondere Leistung vollbrachte Zachariä mit der Darstellung des gesamten französischen Zivilrechts. Selbst in Frankreich, wo eine systematische Darstellung des eigenen Zivilrechts seit langem ein grosses Desiderat war, wurde das Werk hoch geschätzt und vielfältig genutzt. Autor und Werk hatten grossen Einfluss im Geltungsbereich des Code civil. Im Jahre 1808 schloss Zachariä sein Vorwort zur ersten Auflage mit den pathetischen Worten ab: „Hier, wo ich Frankreichs Berge liegen sehe, musste der Gedanke, auch Frankreichs Rechte kennen zu lernen, von selbst in mir entstehn“. Gemäß seiner Profession und der Zeit baut Zachariä das Werk rechtsvergleichend zum Ius Romanum auf: „…habe ich auf das Verhältnis aufmerksam gemacht, in welchem das Französische zu dem Römischen steht“. – Das Werk erfuhr nach der ersten Auflage eine erhebliche Erweiterung. Geblieben war die von Zachariä neu geschaffene Ordnung, die von der Legalordnung des Code civil abweicht. Zachariä wollte das Werk „in einer dem inneren Zusammenhange der einzelnen Lehren entsprechenden Ordnung vollständig darstellen“. Die dritte Auflage war notwenig geworden, weil mittlerweile auch eine Reihe von Lehr- und Handbüchern zum Code civil erschienen waren, genannt sind beispielsweise Delvincourt, Pardessus oder Toullier. Die spätere sechste Auflage wird erstmals von Puchelt überarbeitet. „Es gibt Werke, die nur älter werden, aber nie veralten“, beginnt Puchelt seine Vorrede in der sechsten Auflage.

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