HÄBERLIN,C.F., Ueber das angeschuldigte Verbrechen. Braunschw. 1800
Ueber das dem Freyherrn Moriz von Brabeck angeschuldigte Verbrechen der beleidgten Majestaet. Braunschweig, bei Friedrich Vieweg, 1800.
8vo. XIV, 164 S., (Anlagen:) CXVII S. Zeitgenössischer Pappband mit Buntpapierbezug. (St.a.T. u. Vorsatz, kl. ältere Signatur).
Umfangreiche Verteidigungsschrift für den stifthildesheimischen Adligen. – Häberlin (1756-1808) war Professor für deutsches Staatsrecht an den Universitäten Erlangen (seit 1782) und Helmstedt (seit 1786). Er prangerte in seinen Schriften oft Mißstände an, war dadurch in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ein bekannter Publizist. Er verfasste Verteidigungsschriften für den hannoverschen Hofrichter Berlepsch und – hier – für (Friedrich) Moritz von Brabeck (1742-1814). Von Brabeck, der der Familientradition folgend als jüngerer Bruder Priester wurde, bat nach dem Tod seines Bruders um päpstlichen Dispens und widmete sich seither der Verwaltung des gewaltigen Familienvermögens (Schloss Söder). Er avancierte zu einem der bekanntesten Kunstsammler in Deutschland, Schloss Söder wurde zum geistigen Zentrum der Region Hildesheim. Die „Brabecksche Angelegenheit“ 1799/1800 bildete die Parteinahme von Brabecks für die abgabepflichtigen Bauern im sog. Hildesheimer Bauernprozess – gegen die Stiftsritterschaft, der er selbst angehörte, und die folgenden Anfeindungen von Brabecks seitens der Ritterschaft. Die Bauern des Hochstifts Hildesheim hatten gegen die Steuerverwaltung der Landstände geklagt, die Landstände wiederum hatten die Unterstützung des Fürstbischofs Franz Egon von Fürstenberg. Von Brabeck nahm also Partei für die Kläger, obwohl er im Grund selbst zu den Beklagten gehörte. Er veröffentlichte im Jahre 1799 eine eigene Rechtfertigung unter dem Titel „Le Baron de Brabeck au Public“, die ein anonymer Übersetzer im Jahre 1800 in deutscher Sprache herausbrachte.
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