PLANCK,G., Bürgerliches Gesetzbuch nebst Einführungsgesetz. 7 Bde. Bln 1898-1902

BGB: PLANCK, Gottlieb,

Bürgerliches Gesetzbuch nebst Einführungsgesetz. Erläutert von G. Planck, in Verbindung mit A. Achilles, F. André, M. Greiff, F. Ritgen, K. Unzner. Wort- und Sachregister bearbeitet von H. Jatzow. 1.-2. Aufl. 7 Bde. Berlin, J. Guttentag, Verlagsbuchhandlung, 1898-1902.

Gr.-8vo. Neue Halbleinenbände mit Rückentiteln.

Bedeutende und berühmte frühe Kommentierung des BGB! – Planck (1824-1910) war von 1870 an für 5 Jahre Mitglied des Reichstages und gehörte beiden BGB-Kommissionen an. Im Jahre 1889 wurde er Honorarprofessor in Göttingen und durch seine Vorlesungen und Vorträge zum BGB berühmt. Er war Mitglied des norddeutschen, dann des deutschen Reichstages. Seit 1867 gehörte Planck der nationalliberalen Partei an. Sein Einfluß bei der Erarbeitung eines Strafgesetzbuches und einer Strafprozeßordnung im Jahre 1868 war überragend, ebenfalls sein Einfluß auf die Erarbeitung einer Zivilprozeßordnung im Jahre 1870. Er wurde, obwohl fast erblindet, 1874 in die erste Kommission zur Erarbeitung eines Bürgerlichen Gesetzbuches berufen. Hier redigierte er das Familienrecht. Planck gehörte neben Heinrich Eduard Pape, Bernhard Windscheid und Karl Kurlbaum zu den einflußreichsten Persönlichkeiten der Kommission. Er war Generalreferent in der zweiten BGB-Kommission. An deren Ende gab er ab 1896 den ersten und lange Zeit wichtigsten Kommentar zum BGB heraus. – I. Einleitung und Allgemeiner Theil (2.A., 1898:) VI, 291 S.; II. Recht der Schuldverhältnisse (1.-2.A., 1900:) XIV, 651 S.; III. Sachenrecht (1.-2.A., 1902:) XIV, 750 S.; IV. Familienrecht (1.-2.A., 1901:) XII, 667 S.; V. Erbrecht (1.-2.A., 1902:) XIII, 707 S.; VI. Einführungsgesetz (1.-2.A., 1901:) VII, 411 S.; VII. Wort- und Sachregister, bearb. von H. Jatzow (1.-2.A., 1902:) 142 S.

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