STAHL,F.J., Die Philosophie des Rechts. 03.-05.A. 2 Bde. in 3. Heidelb. 1854ff.
Die Philosophie des Rechts. 3.-5., unveränd. Aufl. 2 Bde. (in 3 Bdn. gebunden). Heidelberg, im Verlag der akademischen Buchhandlung von J. C. B. Mohr, 1854-1878.
8vo. (I, 3.A. 1854:) XXX, 590; (II,1, 5.A. 1878:) XXXVI, 521; (II,2, 5.A. 1878:) XXXIV, 721 S. Zeitgenössische Halblederbände mit goldgepr. Rückentitel u. Buntpapierbezug. (Tb., XXXIV S., S. 1-192 von Bd. II,2 offenbar vom Verlag selbst auf neuerem Papier nachgedruckt und ersetzt).
Dritte Ausgabe von Stahls Hauptwerk, zu dem er von Schelling angeregt wurde. – Stahl (1802-1861), der bis zu seiner Konvertierung zum Protestantismus Friedrich Julius Jolson (auch Golson) hieß, stellte sich mit seinem Hauptwerk gegen das moderne Naturrecht und den Liberalismus der Französischen Revolution und bemühte sich um eine Rechts- und Staatslehre auf christlicher Grundlage. Seine Forderung nach einer „Umkehr zum Glauben“ wurde bei den modernen Zeitgenossen als reaktionär empfunden, stieß aber bei vielen Konservativen auf regen Zuspruch. König Friedrich Wilhelm IV. belohnte Stahl mit der Ernennung zum lebenslänglichen Mitglied der Ersten Kammer, des späteren Herrenhauses. – Stahl wurde seit 1832 Professor in Erlangen, Würzburg, erneut Erlangen, bevor er 1840 – gemeinsam mit Schelling – von König Wilhelm IV. nach Berlin berufen wurde. – I. Geschichte der Rechtsphilosophie. – II,1 und II,2: Rechts- und Staatslehre auf der Grundlage christlicher Weltanschauung: 1. Die allgemeinen Lehren und das Privatrecht; 2. Die Staatslehre und die Principien des Staatsrechts.
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