STUBENRAUCH,M.v., Commentar zum österr. ABG. 08.A. 2 Bde. Wien 1902-03.
Commentar zum österreichischen allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuche. Unter Mitwirkung von Alfred Bloch, Erich R. v. Cramer u. a. hrsg. von Max Schuster v. Bonnott u. Karl Schreiber. 8., umgearb. Aufl. 2 Bde. Wien, Manz’sche k.u.k. Hof-Verlags- und Universitäts-Buchhandlung, 1902-1903.
8vo. XVI, 1057; XII, 1064 S. Zeitgenössische Halblederbände mit Buntpapierbezug, Lederecken, reicher Rückenvergoldung u. gepr. Rückentitel. (mit Unterstreichungen in beiden Bänden, in Bd. 1 vereinzelt mit Bleistift, in Bd. 2 vermehrt mit Buntstift).
Erste Ausgabe. – Stubenrauch (1811-1865) war Prof. an der Universität Wien und genoß in Kreisen der Regierung allerhöchstes Ansehen. Seine Reputation als Jurist war zweifellos hoch: … er erwarb sich durch die Herausgabe einer Anzahl praktischer und noch heute geschätzter Hand- und Lehrbücher, welche bei der Neugestaltung des staatlichen Organismus nach dem Jahre 1848 der heranwachsenden juridischen Jugend große Dienste geleistet hatten, einen ausgebreiteten Ruf“ (Deutsche Biographie). Zu diesen Hand- und Lehrbüchern kann man auch die vorliegenden Bände zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch zählen.
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