In der kleinen Reihe „AVKB-Edition“ sollen zusätzlich einige vergriffene oder schwer zugängliche Texte, Monographien und Bibliographien zusammengeführt und als Nachdrucke in gebundener Buchform zur Verfügung gestellt werden.

Das Angebot soll Gelehrte und Rechtsanwälte ebenso ansprechen wie wissenschaftlich interessierte Laien, es soll den wissenschaftlichen Bibliotheken eine ebenso attraktive Anlaufstelle sein wie den passionierten Privatsammlern und Bibliophilen.


SCHOLLMEYER,M., Selbstverantwortung und Geschäftsgrundlage. Tübingen 2014.

Umschlag

SCHOLLMEYER, Mario,

Selbstverantwortung und Geschäftsgrundlage. Zurechnung und Haftung bei Geschäftsgrundlagenstörungen gemäß § 313 BGB. 1. Aufl. Tübingen, Mohr Siebeck, 2014.

17 x 23 cm. XXII, 491 S. Leinen. (Studien zum Privatrecht, 36). ISBN 9783161531040.

Die Geschäftsgrundlagenlehre betrifft eine der ‚ewigen Fragen‘ des Privatrechts – die Grenze des gegebenen Worts. Diese Frage ist nach § 313 BGB unter Bezugnahme auf die vertragliche und gesetzliche Risikoverteilung zu beantworten, erfordert also die Erforschung von Vorwerfbarkeit, Einstehenmüssen, Zurechnung. Unter diesem Blickwinkel entwickelt Mario Schollmeyer eine neue Nuance der Lehre der Geschäftsgrundlage. Entsprechend der Grundstruktur des deutschen Vertragsrechts, das an den Fortfall der Primärpflicht eine Schadensersatzpflicht knüpft, ist nach dem Verfasser als Rechtsfolge der beachtlichen Geschäftsgrundlagenstörung eine Haftung der entlasteten Partei in Betracht zu ziehen. Der Wortlaut des § 313 BGB sieht eine solche Haftung nicht vor. Die Geschäftsgrundlagenlehre wird daher im Wege der Rechtsfortbildung je nach Fallgestaltung um Haftungsvorschriften des Irrtumsrechts (§ 122 BGB) oder des Leistungsstörungsrechts (§§ 283, 284, 311a Abs. 2 BGB) ergänzt.

Bestellnummer: 2762VB

Gebundener Ladenpreis: EUR 144,-- 


AVKB-Edition Geschichte Politikwissenschaft Antiquitäten Buechershop Zeitgeschichte

Ich selbst bin als Händler zudem stets auf der Suche nach geeigneten Büchern und Bibliotheken aus dem genannten Themenspektrum.