Sammeln ist ein Grundtrieb der menschlichen Natur und Büchersammeln eine der edelsten unter den Sammelleidenschaften

Das Angebot soll Gelehrte und Rechtsanwälte ebenso ansprechen wie wissenschaftlich interessierte Laien, es soll den wissenschaftlichen Bibliotheken eine ebenso attraktive Anlaufstelle sein wie den passionierten Privatsammlern und Bibliophilen.


REICHS-GESETZBLATT Nr. 21: Bürgerliches Gesetzbuch. Berlin 1896

BGB-Erstausgabe. Berlin 1896

REICHS-GESETZBLATT Nr. 21: BGB 1896.

Bürgerliches Gesetzbuch vom 18. August 1896 (Aktenzeichen 2321) und das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Aktenzeichen 2322). Berlin, Kaiserliches Post-Zeitungsamt, ausgegeben den 24. August 1896.

Gr.-8vo. Seiten 195-650, Seiten 1-23 (Sachregister zum Reichs=Gesetzblatt, Jahrgang 1896). Zeitgenössischer Pappband mit Buntpapierbezug u. gepr. Rückentitelschild. Schöner Zustand!

Erstausgabe! Die Verkündung des BGB im Reichsgesetzblatt von 1896! – „Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt….“. Der äußeren Form nach war mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein „Juristen-Gesetzbuch“ geschaffen worden, das sich neben einer klaren Systematik einer nüchternen, präzisen und häufig sehr abstrakten Fachsprache bediente. Das BGB galt als die pandektistische Kodifikation schlechthin, entstanden aus den Diskussionen der berühmten deutschen Pandektisten des 19. Jahrhunderts, der deshalb auch im Ausland große Wertschätzung und ein gewisser Modellcharakter zukam. Ihre dogmatischen Grundsätze und Theorien wurden für zahlreiche außerdeutsche Zivilrechtsordnungen vorbildhaft. In Deutschland selbst trat das BGB dann am 1. Januar 1900 in Kraft.

Bestellnummer: 27749AB

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