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VINNIUS,A., Institutionenkommentar. Ed. novissima. 2 Bde. Lyon 1767

VINNIUS, In quatuor libros Institutionum Imp. Commentarius. 2 Bde. Lyon 1767

VINNIUS, Arnold,

In quatuor libros Institutionum Imperialium Commentarius academicus, et forensis. Jo. Gottl. Heineccius recensuit, & praefationem notulasque adjecit. Editio novissima. 2 Bde. Lugduni (= Lyon), sumptibus Fratrum de Tournes, 1767.

4to. (1:) Tb. in Rot-Schwarz-Druck mit Vignette, 6 Bll., 568 S.; (2:) Tb. in Schwarzdruck mit Vignette, (569-) 998 S., 19 Bll. (Indices), (Angebunden:) VINNIUS, Arnold, Selectarum Juris Quaestionum libri duo; quibus ejusdem auctoris commentarius in institutiones Justinianeas illustratur, ac intricatissimae juris materiae nondum ventilatae, omnibus legum Romanarum candidatis utilissimae, dilucidè enodantur. Editio novissima. Tb., 2 Bll., 194 S., 1 Bl. Zeitgenössische Ganzlederbände mit geprägten Rückentitelschildern, reicher Rückenvergoldung u. 3-seitigem Rotschnitt.

Bedeutendes Lehrbuch eines Hauptvertreters der eleganten Jurisprudenz! – Seinen enormen Nachruhm verdankt Vinnius seinem opus magnum, dem vorliegenden Institutionenkommentar, der erstmals 1642 erschienen ist und auch nach seinem Tode in vielen Auflagen den akademischen Rechtsunterricht in ganz Europa prägte. Aus diesem Grunde wird Vinnius neben Johannes Voet, Gerard Noodt und Anton Schulting zu den großen, europäisch bedeutsamen Rechtsprofessoren der Universität Leiden gezählt. Als Professor der Rechte auf der Universität zu Leiden schrieb er dieses Lehrbuch, das in ganz Europa des 18. Jahrhunderts weite Verbreitung an den Universitäten fand. Vinnius war der bedeutendste Jurist vor dem Auftreten von Ulrich Huber und Johannes Voet. Sein Institutionenkommentar war sowohl für den Rechtsunterricht wie für die Rechtspraxis verfasst. Neben dem Gemeinen Recht (Ius Commune) wird in dem Lehrbuch auch die rechtliche Situation in den Niederlanden angesprochen. Der Kommentar ist naturrechtlich beeinflußt. – Auch im 18. Jahrhundert hielt die Nachfrage nach dem “Vinnius” an, was vor allem ein Verdienst des deutschen Rechtsgelehrten Johann Gottlieb Heineccius (1681-1741) war, dessen Werke ebenfalls europaweit verbreitet und geschätzt waren. 1723 nahm Heineccius einen Ruf an die holländische Universität von Franecker an, bis er 2 Jahre später einem Ruf nach Frankfurt an der Oder folgte. Während seines holländischen Aufenthaltes verfasste Heineccius seinen Kommentar zum Institutionenlehrbuch von Vinnius, das später auch in Venedig, Neapel und Lyon erschien – ein letzter Hinweis auf die europaweite Verbreitung des Lehrbuches. In der Tradition der eleganten Jurisprudenz folgen dem Institutionentext zunächst textkritische Anmerkungen: Notae, erst danach der juristische Kommentar: Commentarius. – Arnold Vinnius, in der Nähe von Den Haag geboren, studierte in Leiden, wo er auch 1612 oder 1613 promovierte. Erst 1633 wurde er dort zum Extraordinarius, dann drei Jahre später zum Ordinarius ernannt. Bis zu dieser Zeit war er Rektor an der Lateinschule von Den Haag. Am 1. September 1657 verstarb Vinnius.

Order Number: 27840AB

Rare Book: EUR 300,-- 


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