KOCH,C.F., Lehrbuch des preuß. gemeinen Privatrechts. 03.A. 2 Bde. Bln. 1857-58
Lehrbuch des preußischen gemeinen Privatrechts. 3., verbess. u. verm. Aufl. 2 Bde. Berlin, J. Guttentag, 1857-1858.
8vo. XX, 779; XXII, 897 S. Zeitgenössische Pappbände mit geprägten Rückentitelschildern. (Ebde. etw. bestoßen).
Koch (1798-1872), Sohn eines mittellosen Tagelöhners aus ärmlichsten Verhältnissen stammend, schaffte als Autodidakt und über verschiedene Ausbildungswege den Sprung als Student an die Universität Berlin, wo er bis 1825 u. a. bei Savigny studierte. Nach dem Studium bekleidete er verschiedene Ämter bei Stadt- und Landgerichten, am Oberlandesgericht Breslau, schließlich als Gerichtsdirektor in Halle an der Saale und ab 1841 in Neiße, bis er 1854 in den Ruhestand trat und sich voll und ganz seiner literarischen Arbeit widmen konnte. Das vorliegende Werk entstand in Halle und Neiße und gilt als Kochs Hauptwerk, neben dem vor allem im Ruhestand erarbeiteten Kommentar zum Allgemeinen Preußischen Landrecht. Er zählt mit vorliegendem Werk zu den bedeutendsten Vertretern der preußischen Zivilrechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts.
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