FÖRSTER-ECCIUS, Preußisches Privatrecht. 07.A. 4 Bde. Berlin 1896-97
Preußisches Privatrecht, auf der Grundlage des Werkes von Franz Förster bearbeitet von M. E. Eccius. 7. Aufl. (vierte der neuen Bearbeitung). 4 Bde. Berlin, Druck und Verlag von Georg Reimer, 1896-1897.
8vo. (1:) XXVIII, 826 S.; (2:) XV, 531 S.; (3:) XVIII, 624 S.; (4:) XXIV, 887 S. Zeitgenössische Halblederbände mit Buntpapierbezug u. Rückentitelprägung (Bd. 1-3) sowie neuer, angepasster Halbleder (Bd. 4). (Ebde. stellenw. fachmännisch etw. ausgebessert, Bd. 2 mit kl. Wasserverfärbung auf Ebd.-Rücken).
Letzte Ausgabe! – Förster (1819-1878), der in den Jahren 1839-1841 unter anderem bei Savigny in Berlin studierte, war einer der bedeutendsten Juristen in dem Bemühen, das preußische Recht zu systematisieren und als Lehrbuch darzustellen. Besonders suchte er dabei eine Synthese von Theorie und Parxis zu erreichen. Das Werk folgt dem Pandektensystem und weicht somit ab von der Ordnung des Allgemeinen Preussischen Landrechts. Foerster’s Handbuch wurde das grundlegende Werk für die Wissenschaft des preußischen Rechts und dessen Anwendung im täglichen Geschäftsgang der preußischen Richter und in den Entscheidungen der höchsten Gerichtshöfe. Wäre dieses Buch wirklich sein einziges Lebenswerk, sein einziges Verdienst um unser Recht, so würde es doch allein ausreichen, ihm einen ehrenvollen Platz in der Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft zu sichern“ (vgl. ADB 48, S. 661-670). – 1: Die Grundbegriffe und die Grundlehren des Rechts der Schuldverhältnisse; 2: Das Recht der Schuldverhältnisse; 3: Sachenrecht; 4: Familienrecht. Erbrecht. Recht der juristischen Personen.
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