MARTIN,C., Lehrbuch des dtschn. gemeinen bürgerl. Processes. 13.A. Lpz. 1862
Lehrbuch des deutschen gemeinen bürgerlichen Processes. Hrsg. nach dessen Tode von seinem Sohne Dr. Theodor Martin. 13., verbess. Aufl. Leipzig und Heidelberg, C. F. Winter’sche Verlagshandlung, 1862.
8vo. LIV, 717 S. Neuer Halbleinen mit Buntpapierbezug u. geprägtem Rückentitelschild. (St.a.T.).
Martin (1772-1857) studierte die Rechte in Göttingen, promovierte dort im Jahre 1796, wurde in Göttingen 1802 zum außerord. Professor, 1805 dann zum o. Professor berufen. Im selben Jahr nahm er einen Ruf nach Heidelberg an, wo der vor allem als „Processualist“ hervorgetretene Rechtslehrer bis zum Ende seiner akademischen Laufbahn wirkte (vgl. ADB, 20, S. 485-489).
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